Sein Sohn Saif al-Islam behauptet das in einem Interview. Grüne klagen gegen Bundeswehr-Hilfe für deutsche Flüchtlinge in Libyen.
Tripolis/London/Düsseldorf. Libyens Machthaber Muammar al-Gaddafi befürwortet nach Angaben seines Sohnes Saif al-Islam Wahlen unter internationaler Aufsicht. Diese könnten innerhalb von drei Monaten und spätestens bis Ende des Jahres abgehalten werden, sagte al-Islam der italienischen Tageszeitung „Corriere della Sera“. Im Falle einer Wahlniederlage wäre Gaddafi zum Rücktritt bereit, allerdings nicht zum Gang ins Exil. „Er wird Libyen nie verlassen“, sagte sein Sohn, der vor dem Aufstand als möglicher Nachfolger seines Vaters galt. „Am wichtigsten ist, dass die Wahlen sauber sind. Es soll kein Verdacht eines Wahlbetrugs aufkommen.“ Die Europäische und die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen oder sogar die Nato könnten mit internationalen Wahlbeobachtern für Transparenz sorgen, sagte al-Islam. Er sei überzeugt, dass der Großteil der Libyer hinter Gaddafi stehe und die Rebellen als „fanatische islamistische Fundamentalisten“ ansehe.
Die libysche Hauptstadt Tripolis ist am Donnerstagmorgen Medienberichten zufolge von einer Serie schwerer Explosionen erschüttert worden. Wie der arabische Nachrichtensender al-Dschasira online berichtete, stieg über der Residenz von Machthaber Gaddafi eine Rauchsäule in den Himmel. Das Gelände auf dem Stützpunkt Bab al-Asisija war in den vergangenen Wochen immer wieder Ziel von Nato-Luftangriffen. Nach Auffassung des britischen Premierministers David Cameron in das Ende der Gaddafi-Herrschaft nur noch eine Frage der Zeit. „Die Zeit ist auf unserer Seite“, sagte Cameron vor Abgeordneten. „Wir haben die Nato, die Vereinten Nationen, die Arabische Liga und das Recht auf unserer Seite. Der militärische, diplomatische und politische Druck steigt und die Zeit von Gaddafi läuft ab.“
Unter dem Schutz von Luftangriffen der Nato hatten die Aufständischen in den vergangenen Tagen entlang der Mittelmeerküste beträchtliche Geländegewinne erzielt. Mehrere Nato-Offiziere hatten in dieser Woche jedoch ihre Sorge geäußert, dass der Einsatz in Libyen das Militärbündnis langfristig überfordern könnte.
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Unterdessen hat die Evakuierung von 132 Firmen-Mitarbeitern aus der libyschen Wüste durch die Bundeswehr ein juristisches Nachspiel. Die Grünen erheben Klage beim Bundesverfassungsgericht, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Der Einsatz mit bewaffneten Fallschirmjägern und Feldjägern habe ohne die notwendige Erlaubnis des Bundestages stattgefunden, so der Vorwurf der Grünen. „Damit hat die Bundesregierung brutal die Rechte des Parlaments verletzt“, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Fraktion.
Die Regierung habe den Einsatz nachträglich zur „gesicherten Abholung von deutschen und europäischen Staatsbürgern unter Duldung der libyschen Stellen“ heruntergestuft. Verwaltungsrechtlich gelte der Einsatz am 26. Februar daher als Auslandsdienstreise. Der von den verunsicherten Soldaten zur Hilfe gerufene Deutsche Bundeswehrverband will den Angaben zufolge die Grundsatzfrage nach der juristischen Basis künftiger Alarmeinsätze klären.
Besonders gehe es um die Frage, ob ein Schusswaffengebrauch zum Schutz der Evakuierten in jedem Fall nachträglich genehmigt werden würde. Niemand habe den Soldaten des Bundeswehr-Einsatzes bislang erklärt, warum die Politik so entschieden habe, lautet die Kritik des Verbandes. (rtr/dpa/epd)