Der 23-Jährige soll einer Terrorzelle angehören. Doch in Deutschland wurden zwei Verfahren gegen den mutmaßlichen Islamisten eingestellt.
Berlin. US-Truppen haben in Afghanistan einen deutschen Studenten verhaftet und eingesperrt. Der Mann befindet sich in US-Gewahrsam, teilte das Auswärtige Amt mit und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Dem Bericht zufolge handelt es sich um den 23-jährigen Haddid N., einen Deutsch-Afghanen aus Frankfurt am Main.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann, der an der Fachhochschule Bauingenieurwesen studiert, bereits zweimal wegen möglicher Nähe zu Terrorzellen ermittelt. Beide Verfahren wurden aber mangels konkreter Anhaltspunkte eingestellt, wie eine Sprecherin sagte. Das Auswärtige Amt bemüht sich nach eigenen Angaben intensiv um einen Zugang zu dem Deutschen. Nähere Angaben gab es zunächst nicht. Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb, N. befinde sich im US-Militärgefängnis Bagram. Er sei am 8. Januar in Kabul im Haus seines Vaters verhaftet worden und stehe offenbar unter Terrorverdacht. Gründe für die Festnahme seien der Familie in Frankfurt aber nicht genannt worden. Diese versichere laut dem Bericht, Haddid N. habe nur seinen Vater besucht.
Die Familie des Mannes wirft den deutschen Sicherheitsbehörden laut „SZ“ vor, unzutreffende Informationen über angebliche strafbare Bestrebungen nach Afghanistan weitergeleitet zu haben und so Mitverantwortung für seine Verhaftung zu tragen. Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden gab an, keine Informationen an ausländische Stellen weitergeleitet oder übermittelt zu haben, die zur Festnahme geführt haben könnten.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen Haddid N. bereits zweimal ermittelt. 2009 soll es Hinweise aus seinem Umfeld gegeben haben, wonach der gebürtige Frankfurter sein äußeres Erscheinungsbild verändert habe und sich möglicherweise in einem Terrorcamp ausbilden lassen wolle. Als N. dann im Oktober 2009 nach Bahrain fliegen wollte, wurde er am Frankfurter Flughafen aufgrund einer Ausreise-Verbotsverfügung festgenommen. „Wir konnten ihm aber keine konkrete Kontaktaufnahme nachweisen“, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. N. habe damals angegeben, er wolle seinen Bruder in Dubai besuchen.
Er klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen sein Ausreiseverbot und erhielt seinen Reisepass wieder. Im Juli 2010 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Auch in einem weiteren Verfahren gegen N. wegen volksverhetzender Predigten in einer Frankfurter Moschee ergaben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine konkreten Verdachtsmomente für eine Anklage.