Darf der Staat Kriminellen Material abkaufen? Bereits vor vier Jahren haben Juristen darüber intensiv diskutiert. Eine herrschende Meinung gibt es bis heute nicht. Strafverteidiger argumentierten in der Liechtenstein-Affäre, es sei unzulässig, dass der Staat Datendiebe belohne, ja auf diesem Wege sogar einen Markt zur Sammlung krimineller Daten schaffe und selbst als Hehler agiere.

Straf- und Steuerjuristen hielten dem etwa entgegen, dass der Bundesnachrichtendienst ohnehin schon Kenntnis über die brisanten Daten deutscher Bankkunden in dem Fürstentum gehabt hatte, bevor über die Bezahlung des Informanten abschließend entschieden wurde. Gerichte hatten später nicht den Erwerb der Daten, sondern lediglich deren Verwendung in Steuerstrafverfahren geprüft. Das wurde damals für zulässig erklärt.

"Heute sind wir aber noch in der Situation, dass wir entscheiden können, ob solche, offensichtlich aus unzulässigen Quellen stammende Daten von deutschen Behörden aufgekauft werden dürfen. Und da würde ich mehr als ein Fragezeichen machen", warnte der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es bleibe dabei:

Kaufe der Staat gestohlene Daten auf, bewege er sich in der Nähe eines Hehlers, auch wenn sich damit das Staatssäckel füllen lasse.