Hamburg. Wer mietet, hat sein Zuhause nur geliehen. Man darf nicht machen, was man will, auch wenn es sinnvoll wäre. Was Hamburger erleben.
Bemitleidenswerte Person auf dem HamburgerImmobilienmarkt mit sechs Buchstaben? Der erste Buchstabe ist ein M. Stimmt, Makler würde passen, wird aber nicht gesucht. Na? Genau: Mieter.
Dabei soll hier gar nicht darüber lamentiert werden, dass die Mieten in Hamburg aktuell stärker gestiegen sind als in allen anderen deutschen Großstädten, und dass die hohe Nachfrage diesen Anstieg noch weiter treiben wird, weil a) zu wenig gebaut wird, b) die Kreditzinsen zu hoch sind, um zu kaufen und c) die Menschen nach dem Ende der Pandemie völlig überraschend doch nicht mehr alle auf dem Land leben möchten.
Mieten Hamburg: Die Aussichten sind so schlecht wie lange nicht
Die Vorzeichen für die Mietmärkte in großen Städten stünden derzeit so schlecht wie lange nicht, heißt es von Experten des Immobilienportals Immowelt. Diese viel versprechenden Aussichten können eigentlich nur eines zur Folge haben: Wer bereits in Hamburg wohnt, bleibt, wo er ist.
Wenn das aber mal so einfach wäre. Schließlich ist das Mieten ein Konstrukt, das eben nicht auf Dauer angelegt ist. Natürlich gibt es Menschen, die mit ihrer Mietwohnung alt werden. Doch genauso, wie sich ein Lebensabschnitt verändert, wandelt sich auch der Anspruch an das Wohnen. Singles und Paare brauchen weniger Platz als Familien, sind die Kinder aus dem Haus oder ist man im Alter weniger mobil, geht es wieder in die andere Richtung.
Mietwohnung: Bewohner können nicht einfach machen, was sie wollen
Das Problem: Ein Eigenheim lässt sich diesen Bedürfnissen meist besser anpassen. Denn Mieter können nicht einfach machen, was sie wollen. So glücklich man auch in seinen vier Wänden sein mag, sie sind nur geliehen. Man wohnt zwar, aber ist doch nie ganz zu Hause.
Was das in der Praxis heißt, zeigt sich an dem Beispiel einer bekannten Familie, deren Altbauwohnung eigentlich zu klein geworden war. Um trotzdem dort bleiben zu können, hatten sie sich aber etwas überlegt: einen Umbau. Es gab sogar zwei mögliche Varianten. Die erste wäre, die Wand zwischen der kleinen Küche und dem danebenliegenden halbem Zimmer rauszunehmen, um eine Wohnküche mit Platz für einen Esstisch zu schaffen und das bisherige Esszimmer als Kinderzimmer zu nutzen.
Mieter in Hamburg wollten umbauen – doch sie dürfen nicht
Noch besser gefiel ihnen Variante zwei: Die Küchenzeile mit ins Esszimmer integrieren, sodass – verbunden mit einer Flügeltür – ein großer Wohn-Ess-Bereich entsteht, und das benötigte Kinderzimmer in der Küche Platz findet.
Die Mieter hätten die Kosten komplett übernommen, auch wenn es natürlich Überwindung kostet, viel Geld in etwas zu stecken, das einem nicht gehört. Für die Lebensqualität der Familie wäre es aber unbezahlbar gewesen – und hätte sicher auch den Wert der Immobilie gesteigert. Doch die Vermieterin sagte nein. Und das kann sie, denn es ist ihre Wohnung.
Mieten Hamburg: Eigenbedarf – das Unheil aller Mieter hat einen Namen
In einem anderen Fall – sogar nur ein paar Häuser weiter – durften die Mieter umbauen. Und nicht nur das: Sie konnten sogar einen Durchbruch zwischen ihrer bisherigen Erdgeschosswohnung und der frei gewordenen Wohnung darüber machen, die sie nach dem Auszug der Nachbarn ebenfalls (zu einem fairen Preis) angemietet haben. Entstanden ist ein paradiesisches Familiendomizil mitten in der Stadt, mit reichlich Platz und sogar einem eigenen Garten.
Trotzdem hängt über den Mietern ein Damoklesschwert. Denn der Vermieter hatte vor dem Durchbruch bereits angekündigt, dass sein Sohn nach dem Studium eventuell in die Wohnung ziehen möchte. Das Unheil hat einen Namen: Eigenbedarf. Ob es soweit kommt, und wenn ja, wann, wissen die Mieter nicht. Aber sie müssen damit leben, dass es droht – denn es ist nicht ihre Wohnung.
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Andererseits hat es natürlich wahnsinnige Vorteile, wenn einem eine kaputte Heizung oder der Holzbock in den Dielen ebenfalls nicht gehört. Und sollte es einen doch woanders hinziehen, zieht man einfach aus. Vorausgesetzt, man hat vor dem Tausch eines Waschbeckens und der Investition in einen Einbauschrank nicht nur um Erlaubnis fragen, sondern auch geklärt, was beim Auszug passiert.
Immobilien Hamburg: Was im Mietvertrag steht, ist Gesetz
Ansonsten steht man da wie ein Bekannter, der von der Hausverwaltung aufgefordert wurde, Einbauschrank und den modernen Waschtisch wieder herauszureißen und das alte Waschbecken (das schon vor Jahren seine ewige Ruhe auf dem örtlichen Recyclinghof gefunden hatte) wieder einzubauen.
Da kann man als Mieter zwar nach dem Sinn fragen, am Ende muss man tun, was im Mietvertrag steht. In diesem Fall ein hässliches Waschbecken mit Standfuß einbauen. Es ist ja nicht die eigene Wohnung.