Bettina Wulff geht bei der Verfolgung von Medien nach schwer nachvollziehbaren Kriterien vor. Stefan Aust bewirbt sich um Drittsendelizenzen von RTL.
Hamburg. Bei der Verfolgung von Medien, die sie direkt oder indirekt in Verbindung mit dem Rotlichtmilieu gebracht hatten, geht Bettina Wulff nach nur schwer nachzuvollziehenden Kriterien vor. Zwar haben auf ihre Veranlassung hin insgesamt mehr als 30 Publikationen und Blogger Unterlassungserklärungen unterschrieben, darunter der "Stern", die "Berliner Zeitung" und Günther Jauch. Gänzlich unbehelligt blieb dagegen bisher die "FAZ". Dabei hatte das Blatt, im Gegensatz zur "Berliner Zeitung" oder Jauch, sich nicht darauf beschränkt, über das vermeintliche "Vorleben" der Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zu raunen. In seiner Ausgabe vom 7. Januar 2012 schrieb das Blatt in ungewöhnlicher Deutlichkeit: "Wer beim Suchdienst Google den Namen Bettina Wulff eingibt, dem werden folgende Verknüpfungen vorgeschlagen: Prostitution, Escort-Service und Artemis, der Name der griechischen Göttin der Jagd." Auch bei den bisher angeschriebenen Medien machen Wulffs Anwälte Unterschiede: So musste zwar Günther Jauch eine Unterlassungserklärung unterschreiben, nicht aber die ARD oder der NDR, der für seine Talkshow verantwortlich ist. Umgekehrt verlangten die Anwälte von der "Berliner Zeitung" die Abgabe einer Unterlassungserklärung, nicht aber von dem Redakteur, der den von ihnen beanstandeten Artikel verfasst hatte.
Der ehemalige "Spiegel"- Chefredakteur Stefan Aust bewirbt sich ebenso um eine Drittsendelizenz bei RTL wie der frühere "Spiegel TV"- Geschäftsführer Cassian von Salomon sowie - über die Produktionsgesellschaft DCTP - "Spiegel TV" selbst. Große Sender wie RTL müssen aus Gründen der Vielfaltsicherung unabhängigen Anbietern sogenannte Drittsendezeiten zur Verfügung stellen. Diese Drittsendezeiten sind bei RTL auf zwei Sendeplatz-Schienen verteilt, von denen bisher auf der ersten die DCTP sendet und auf der zweiten die Hannoversche Produktionsfirma AZ Media. Aust bewirbt sich mit seiner Aust Media ebenso um einen Platz auf der zweiten Schiene wie Salomons Casei Media. Beide gehen damit einem Konflikt mit "Spiegel TV" aus dem Weg, das sich über die DCTP wieder für die erste Schiene beworben hat. Aust hatte sich zuvor bereits mit seinem Nachrichtensender N24 zunächst vergeblich um Drittsendezeiten bei Sat.1 bemüht. Gegen die Vergabe an die bisherigen Lizenzinhaber hatte N24 vor dem Verwaltungsgericht von Neustadt an der Weinstadt erfolgreich geklagt. Das erstinstanzliche Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Das Zeitungshaus M. DuMont Schauberg ("Berliner Zeitung", "Hamburger Morgenpost") will offenbar sein Berliner Stadtmagazin "Tip" gemeinsam mit "Zitty" vermarkten lassen, das dem Wettbewerber "Tagesspiegel" gehört. Wie es in Verlagskreisen heißt, gab es zu diesem Vorhaben bereits Vorgespräche mit den Kartellbehörden. 2002 war die Fusion von "Tagesspiegel" und der "Tip"-Mutter Berliner Verlag daran gescheitert, dass beide Häuser nach Ansicht des Bundeskartellamts den Markt der Regionalzeitungen und den der Stadtmagazine in Berlin dominieren.
Burda hat von der ersten regulären Ausgabe seiner Frauenzeitschrift "Cover" 105 000 Exemplare abgesetzt. Sechsstellige Auflagen für Neuerscheinungen waren im krisengeschüttelten Zeitschriftenmarkt zuletzt die Ausnahme.