Hamburg. Vertragsbestandteile zum Teilverkauf des Hafenkonzerns sollen der Bürgerschaft vorenthalten worden sein. Was der Senat dazu sagt.
Die Informationen für die Bürgerschaft über den bevorstehenden Teilverkauf der HHLA an die Schweizer Reederei MSCwerden zum Zankapfel zwischen Regierung und Opposition. Zwar hat der Senat den Abgeordneten – wie zugesichert – Akteneinsicht gewährt, doch CDU und Linke sind mit der Art der Datenaufbereitung alles andere als zufrieden, und die Linke wirft dem Senat sogar die Zurückhaltung von Teilen der Vereinbarung mit MSC vor.
Zudem seien die Anhänge zu den Verträgen, so der Vorwurf der Opposition, nur in schwer verständlichem Juristen-Englisch abgefasst worden, sodass kaum ein Parlamentarier diese verstehen könne. Norbert Hackbusch von der Linksfraktion ist erbost: „Nachdem der Senat monatelang die Informationen über den strategischen Plan zusammengestellt und großartig verkündet hat, dass alles transparent vorgelegt wird, ist das Ergebnis ein schlechter Witz. Viele versprochene Unterlagen liegen der Drucksache –wie das Memorandum of Understanding – nicht bei, die Unterlagen im Datenraum sind unzureichend.“
MSC-Deal: Opposition wirft Senat Zurückhalten von Akten vor
Es fehlten zudem die Gutachten über den Verkaufspreis. „Uns werden nur unvollständige Akten und Vertragsdaten vorgelegt“, so Hackbusch.
Der Hafenexperte der CDU, Götz Wiese, bemängelt darüber hinaus, dass die Verträge zwar eingesehen werden dürfen, aber nicht kopiert oder gescannt. Damit werde die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen. Dabei hatte Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard (SPD) im Wirtschaftsausschuss versprochen, dass „alles“ offengelegt werde. CDU und Linke wollen jetzt das weitere Vorgehen beraten.
Nicht alle Daten dürfen laut Wirtschaftsbehörde öffentlich gemacht werden
Die Wirtschaftsbehörde kontert die Kritik der Opposition. Es sei schlicht nicht zulässig, alle Daten der Allgemeinheit offenzulegen. „Zum einen werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt. Zum anderen handelt es sich bei der HHLA um ein börsennotiertes Unternehmen, das aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, die unter anderem eine Vertraulichkeitspflicht fordern, wonach beispielsweise wettbewerbssensible Daten nicht veröffentlicht werden dürfen“, sagte ein Behördensprecher.
Den Vorwurf, dass den Abgeordneten die vorläufige Vereinbarung mit MSC, Memorandum of Understanding genannt, nicht zugänglich sei, wies der Sprecher zurück: „Dies ist selbstverständlich den Unterlagen beigefügt.“
Bürgerschaft einigt sich auf öffentliche Anhörung von Fachleuten
Dass Teile der Unterlagen nur auf Englisch vorliegen, bestätigte der Sprecher, fügte aber hinzu, das sei auch die vertragsrechtliche Fassung, die für beide Parteien gelte. „Wesentliche Teile der Verträge sind aber übersetzt worden.“
Unterdessen haben sich die Obleute des Ausschusses für Öffentliche Unternehmen auf den Termin zu einer Expertenanhörung in der Bürgerschaft geeinigt. Diese findet am 6. März um 14 Uhr statt. Es ist das erste Mal, dass unabhängige Sachverständige zu dem vorgesehenen Teilverkauf der HHLA Holding zu Wort kommen. Den Mehrheitsverhältnissen gemäß darf die SPD drei Experten benennen, die Grünen können zwei auswählen, CDU, Linke und AfD je einen. Am Ende ist das Verhältnis also fünf zu drei. Bis Mitte nächster Woche sollen die Fraktionen die Fachleute benennen, die zu Wort kommen sollen.
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Aus dem Hafen ist derweil zu hören, dass auch die HHLA-Mitarbeiter nach ihrer Demonstration am Mittwoch weitere Aktionen gegen den MSC-Deal vorbereiten würden, möglicherweise zum Tag der Anhörung selbst. Einzelheiten wollte allerdings niemand nennen.