Hamburg. Nachrüsten oder Neukauf – ältere Anlagen müssen schon bald schärfere Grenzwerte einhalten. Was Hamburgs oberster Schornsteinfeger rät.

Hamburger Hausbesitzer sind schwer genervt: Mit dem seit Januar geltenden Heizungsgesetz werden sie auf eine neue, teurere und mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung verpflichtet. Wenn sie das Dach erneuern lassen wollen, müssen sie gleichzeitig eine Photovoltaikanlage darauf errichten und wenn sie einen Kamin haben, drohen weitere zusätzliche Ausgaben.

In diesen Wintertagen ist es vor dem Kamin mit knisterndem Holz sehr gemütlich. Doch bundesweit rund vier Millionen dieser Feuerstätten droht das Aus, weil in knapp einem Jahr neue Grenzwerte eingehalten werden müssen. Wenn das nicht gelingt, müssen die Kamine stillgelegt werden.

Kamine: Knapp noch ein Jahr Zeit, um strengere Grenzwerte einzuhalten

Das heimische Feuer wird in Deutschland immer weiter reguliert. Bereits seit 2014 müssen ältere Kaminöfen je nach Herstellungsjahr schrittweise nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie mehr Schadstoffe als erlaubt emittieren. Der Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht, kann nämlich die Atemwege angreifen und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Deshalb sorgt der Gesetzgeber dafür, dass nach einem bereits lange feststehenden Zeitplan nach und nach die alten Holzöfen durch neue, emissionsärmere Öfen ersetzt oder die Grenzwerte zumindest durch eine technische Nachrüstung erreicht werden.

„Knapp ein Jahr ist für die Kaminbesitzer noch Zeit, bis die nächste Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtend wird“, sagt Rüdiger Schmidt, Obermeister der Schornsteinfeger in Hamburg. „Betroffen sind nun Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden. Diese Öfen müssen ab 1. Januar 2025 strengere Anforderungen in Bezug auf Feinstaub, den Wirkungsgrad und Kohlenmonoxid erfüllen.“

Neue Regelungen: Vielen Öfen in Hamburg droht die Stilllegung

Bisher eingebaute Kamin- und Holzöfen dürfen ab 2025 nur noch 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Die niedrigeren Grenzwerte sollen die Luft sauberer machen. Der geforderte Wirkungsgrad liegt bei mindestens 75 Prozent. „Wenn die Grenzwerte nicht erfüllt werden, darf der Ofen nicht betrieben werden“, sagt Schmidt. Der Schornsteinfeger untersagt dann den Betrieb.

Ältere Öfen, also vor 1995 eingebaute, mussten bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Vorgaben erfüllen oder ausgetauscht werden. Denn die zweite Stufe der BImSchV war bereits am 1. Januar 2015 in Kraft getreten, für bestehende Anlagen gab es aber Übergangsfristen. Das Prinzip der Umsetzung: Je älter der Ofen ist, desto früher mussten die Grenzwerte erfüllt werden, da man davon ausging, dass die ältesten Öfen besonders viele Schadstoffe ausstoßen.

Offene Kamine sind ausgenommen, dürfen aber nicht ständig genutzt werden

Allerdings keine Regel ohne Ausnahmen: „Ausgenommen sind offene Kamine, für die es aber schon Begrenzungen bei der Benutzung gibt“, sagt Schmidt. Denn diese offenen Kamine dürfen maximal acht Tage im Monat für je fünf Stunden befeuert werden. Bei diesen Kaminen geht allerdings auch der Großteil der Wärme über den Schornstein verloren.

„Weitere Ausnahmen von den Grenzwerten betreffen Grundkachelöfen, die also fest mit dem Gebäude verbunden sind, sowie mit Holz befeuerte Herde, Backöfen und historische Kamine“, so Schmidt.

Grenzwerte: Im Zweifel weiß der Schornsteinfeger Rat

Ob der eigene Kamin die Grenzwerte erfüllt, weiß in der Regel auch der Schornsteinfeger. „Wenn er Sie noch nie auf das Thema angesprochen hat, sollte eigentlich alles in Ordnung sein“, sagt Schmidt.

Allerdings kann es auch sein, dass ein vor März 2010 eingebauter Ofen die Grenzwerte erfüllt, gibt Schmidt zu bedenken. Diesen Nachweis kann man über die Prüfstandsbescheinigung seines Herstellers bekommen. Eine Nachfrage kann also lohnen. Es gibt im Internet https://www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste auch eine vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) eingerichtete Datenbank mit den offiziellen Emissionswerten für viele Hersteller und Geräte. Allerdings ist dort nicht jeder Hersteller vertreten.

Mit Filtern können ältere Kamine nachgerüstet werden

Wer auf seinen Kamin nicht verzichten will, muss sonst investieren. „Es gibt dann noch zwei Möglichkeiten, die strengeren Grenzwerte zu erfüllen“, sagt Schornsteinfegerobermeister Schmidt. „Entweder man rüstet den Kamin nach oder schafft sich einen neuen an.“ Schmidt plädiert für die zweite Variante: „Die neuen Öfen brennen länger und stoßen weniger Feinstaub und Ruß aus.“ Damit erfüllen sie auch noch strengere Grenzwerte. Ein 1999 eingebauter Kamin ist immerhin schon 25 Jahre alt.

Bestehende Öfen können mit Partikelfiltern (ab 600 Euro) nachgerüstet werden. Die günstigste Variante ist ein passiver Feinstaubfilter. Dabei werden die kritischen Kohlenmonoxide (CO) und Kohlenwasserstoffe aus dem Kaminofen in weniger schädliche Verbindungen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) und unkritische Stoffe wie Wasser umgewandelt, beschreibt der Ratgeber co2online die Funktion. Feinstaubpartikel setzen sich auf der Oberfläche des Katalysators ab und können zum Teil sogar verbrennen. Allerdings muss die Filterkassette alle drei Jahre gewechselt und in der Heizsaison gereinigt werden.

Nachrüstung kann teurer als Neukauf eines Kaminofens sein

Aktive Partikelfilter sind komfortabler, aber auch deutlich teurer, da sie auch von einem Fachmann eingebaut werden müssen. Außerdem ist ein Stromanschluss notwendig. Mit einer solchen Anlage werden durch elektrostatische Aufladung bis zu 90 Prozent des Feinstaubes herausgefiltert. Aber aktive Staubabscheider für Kaminöfen können nur Staubemissionen filtern, keine Gase oder ähnliche Schadstoffe. Gemessen an Aufwand und Kosten kann es daher tatsächlich günstiger sein, sich gleich einen neuen Ofen anzuschaffen, wie Schmidt rät.

Die Holzöfen sind umstritten und können auch für Streit in der Nachbarschaft sorgen. Vor allem das Bundesumweltamt setzt sich für einen Verzicht von Holzheizungen ein. „Mittlerweile entfallen mehr als 20 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen auf Holzheizungen. Das ist ungefähr die Größenordnung der Emissionen aus dem Straßenverkehr“, sagt Dirk Messner, Präsident des Bundesumweltamtes.

Kamin: Experten geben Tipps, wie man das Feuer richtig entfacht

Allerdings kann man auch mit einem fachgerechten Betrieb den Ausstoß von Schadstoffen begrenzen. Schon die richtige Beschickung des Ofens ist wichtig, rät Schmidt. „In der Bedienungsanleitung steht, wie viel Kilogramm Holz der Ofen pro Stunde verbrennen kann.“ Das Holz muss gespalten, unbehandelt und trocken sein.

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Nadelholz kann nach Einschätzung von Schmidt nach neun Monaten Lufttrocknung verwendet werden. Das Holz von Blätterbäumen benötigt zwei Jahre zum Trocknen. Gut für den Kamin geeignet sind neben Nadelhölzern, Buche, Esche und Birke.

Oft falsch gemacht wird das Anzünden. „Die großen Holzscheite kommen nach unten“, sagt Schmidt. „Das kleine Holz kommt obenauf und darauf der Anzünder.“ Dann brennt das Feuer, das viele so sehr schätzen, von oben nach unten ab und verursacht auch weniger Rauch und Feinstaub.