Hamburg. Nachfrage nach Alternative zur Öl- und Gasheizung sinkt. Wie hoch die Förderung ausfällt und welche Modelle gut abschneiden.

Der Start des Heizungsgesetzes rückt näher, doch das Interesse an der Wärmepumpe in Hamburg nimmt ab. Wenn im nächsten Jahr die Heizung kaputtgeht und nicht repariert werden kann, stehen Hausbesitzer vor schwierigen und teuren Entscheidungen.

Wie verträgt sich das Heizungsgesetz mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz? Warum kann die Wärmepumpe auch ältere Häuser erwärmen? Das Abendblatt gibt einen Überblick.

Wie groß ist das Interesse der Hamburger an der Wärmepumpe?

„Die Nachfrage ist – verglichen mit dem Vorjahr als eine Gasknappheit drohte – deutlich zurückgegangen“, sagt Andreas Schuhmann, Geschäftsführer der Arnold Rückert GmbH. „Viele warten erst einmal ab oder haben sich noch eine Gasheizung einbauen lassen.“ Schon die Lieferzeiten zeigen, wie sich das Interesse verschoben hat. „Eine Wärmepumpe kann jetzt innerhalb von drei bis sechs Wochen geliefert werden“, so Schuhmann. Auf die Gasheizung wartet man zwei Monate und auf die Ölheizung sechs Monate. Auch Andreas Kopp von der Firma Heinz Kopp beschreibt die Nachfrage nach Wärmepumpen als zurückhaltend, während Geschäftsführer Alexander Brunner von August Kahl Heizungs- und Sanitärtechnik seit November bei Wärmepumpen einen Aufwärtstrend spürt.

Aber nachlassendes Interesse zeigt sich auch im bundesweiten Trend. Von Januar bis September 2023 entschieden sich mehr als eine Million Haushalte für eine Modernisierung ihrer Heizung. Dabei wurden wieder 625.000 Gasheizungen eingebaut, ein Plus von 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im gleichen Zeitraum wurden 295.000 Wärmepumpen montiert, was einem Plus von 86 Prozent entspricht. Die Förderanträge der Hauseigentümer zur Wärmepumpe sind seit Monaten rückläufig und in den ersten acht Monaten 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um gut 70 Prozent eingebrochen.

Angesichts dieser Entwicklung wird der Wärmepumpenmarkt im nächsten Jahr ungefähr um ein Drittel schrumpfen, erwartet der Hersteller Stiebel Eltron. „Hinweise darauf sehen wir heute schon bei den Handwerkern, bei denen der enorme Auftragsbestand von fast einem Jahr auf zwei bis drei Monate gesunken ist“, sagt Kai Schiefelbein, Geschäftsführer von Stiebel Eltron.

Was sind die Gründe für diese Entwicklung?

Nach den langen Debatten um das Heizungsgesetz gibt es bei den Verbrauchern eine große Verunsicherung. „Viele warten erst einmal ab, bis die neue Förderung wirklich Gesetzeskraft hat“, sagt Schuhmann. Andere haben sich generell von dem Thema Heizungsmodernisierung wieder verabschiedet, obwohl sie vorher sehr aufgeschlossen dafür waren. „Es ist ja nicht so, dass alle die Entwicklung ständig verfolgen und damit auch erkennen, welche Verbesserungen es bisher gegeben hat“, sagt Schuhmann.

Nach Einschätzung von Brunner ist es auch eine Einstellungsfrage. „Die einen wollen unbedingt eine Wärmepumpe, weil sie fossile Brennstoffe vermeiden wollen, den anderen ist der Klimaschutz egal.“ Doch er sieht auch ein anderes Problem. „Viele können sich die Investitionssumme nicht leisten, das ist auch nachvollziehbar.“ Denn trotz staatlicher Förderung muss die Anschaffung einer Wärmepumpe erst einmal vorfinanziert werden.

Worauf müssen sich Hamburger Hausbesitzer ab 1. Januar einstellen?

Das Heizungsgesetz (eigentlich Gebäudeenergiegesetz – GEG) tritt am 1. Januar in Kraft und gleichzeitig auch das neue Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das in einigen Punkten noch strenger ist als das GEG. Bestehende Gas- und Ölheizungen können weiterhin betrieben und auch repariert werden. Heizungen, die vor 2024 eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden.

Bis es in Hamburg eine Wärmeplanung gibt, aus der man erfahren kann, ob man an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, spätestens also ab Mitte 2026, kann im Bestand auch noch eine Gasheizung eingebaut werden. Sie muss aber nach dem Hamburger Klimaschutzgesetz von Anfang an mit 15 Prozent erneuerbarer Energie, etwa einem entsprechenden Anteil an Biomethan, betrieben werden.

„Damit regelt das HmbKliSchG strenger als das GEG“, sagt eine Sprecherin der Umweltbehörde. Nach dem GEG würde dieser Anteil von 15 Prozent Biogas erst 2029 fällig und steigt dann in den weiteren Jahren an. Im Jahr 2040 werden 60 Prozent Biomethan fällig. Das ist ein Risiko. „Es ist nicht klar, ob es dann solche Gastarife überhaupt gibt und wie teuer sie sind“, sagt Kopp.

Ab wann wird die Wärmepumpe zur Pflicht?

Wenn in Hamburg eine Wärmeplanung vorliegt, also spätestens Mitte 2026, muss eine neu eingebaute Heizung auch im Bestand zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. In vielen Fällen läuft das auf eine Wärmepumpe hinaus.

Welche Heizungsalternativen gibt es?

„Die Wärmepumpe ist der einfachste Weg, die Vorgaben des Heizungsgesetzes zu erfüllen, und sie lässt sich in wesentlich mehr Häuser einbauen als man anfangs annahm“, sagt Kopp. Viele Experten gehen davon aus, dass Gebäude, die schon unter die Wärmeschutzverordnung fallen, für Wärmepumpen grundsätzlich geeignet sind. Das wären Häuser, die nach 1977 errichtet wurden. „Wir haben Wärmepumpen in vielen Bestandsbauten schon installiert und erreichen dort Jahresarbeitszahlen (JAZ) zwischen vier und fünf“, sagt Brunner. Aus einer Kilowattstunde Strom werden vier bis fünf Einheiten Wärme. „Das energetisch nicht sanierte Reihenhaus meiner Eltern aus dem Jahr 1989 erreicht eine JAZ von 4,6“, so Brunner.

Eine Möglichkeit in schlecht gedämmten Häusern ist die Kombination von Gas- oder Ölheizung und Wärmepumpe. Auch das ist nach dem Heizungsgesetz möglich. Eine solche Anlage kann der Fachbetrieb so auslegen, dass die Wärmepumpe in der Übergangszeit komplett die Heizung übernimmt. Das Brennwertgerät der Gasheizung springt nur dann an, wenn die Wärmepumpe den individuellen Energiebedarf nicht mehr allein decken kann – beispielsweise an besonders kalten Tagen. Auch eine Pelletheizung kann weiterhin eingebaut werden.

Welche Förderung gibt es?

Das ist wenige Tage vor Inkrafttreten des Heizungsgesetzes immer noch nicht endgültig beschlossen. Der Rahmen steht aber, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltausschusses am 29. Dezember. Angesichts der noch hohen Preise für eine Wärmepumpe mit Installation (25.000 bis 50.000 Euro) fällt es ins Gewicht, dass der Basisbetrag der Förderung auf 30.000 Euro halbiert wurde. Nach den Plänen soll es eine Basisförderung von 30 Prozent und einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent geben, der degressiv ausgestaltet wird. In der Regel liegt der staatliche Zuschuss anfangs also bei 15.000 Euro. Einkommensschwache Haushalte können auf bis zu 21.000 Euro Zuschuss hoffen. Der Höchstfördersatz ist bei 70 Prozent gedeckelt. „Förderanträge können ab Ende Februar bei der KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden“, sagt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Werden Wärmepumpen günstiger?

Nach Angaben von Hamburger Installationsbetrieben sind die Wärmepumpen trotz sinkender Nachfrage nicht günstiger geworden. Für das nächste Jahr sind schon wieder Preiserhöhungen angekündigt, wenn auch nicht mehr in dem Ausmaß von 2023. Zum Preis der Wärmepumpe kommt noch die Installation. „Die dauert deutlich länger und ist aufwendiger als bei einer Gasheizung“, sagt Kopp. Installationen an der Elektrik und am Zähler, Erdarbeiten und Fundamente für die Außeneinheit der Wärmepumpe sorgen für den zusätzlichen Aufwand.

Bis 2025 macht Stiebel Eltron Verbrauchern wenig Hoffnung auf sinkende Preise. Bis 2030 erwartet der Hersteller aber, dass Wärmepumpen um rund 40 Prozent preiswerter werden. „Die Vergünstigung setzt sich dann zusammen aus geringeren Kosten für die Wärmepumpe und für die Installation“, sagt Stiebel-Eltron-Chef Schiefelbein.

Wie schneiden Wärmepumpen im Test ab?

Die Stiftung Warentest hat erstmals Luft-Wasser-Wärmepumpen getestet, die in Deutschlands am häufigsten eingesetzt werden. Sie ist in der Regel die günstigste Wärmepumpenart und erzeugt selbst dann noch Wärme, wenn die Außentemperaturen im Minusbereich liegen.

Von sechs getesteten Geräten erhielten immerhin vier das Qualitätsurteil „Gut“, darunter die am besten bewerteten Geräte von Viessmann (Note 2,1) und Wolf (Note 2,3) mit einem Listenpreis von rund 19.000 Euro, also ohne Einbau. Viessmann Vitocal habe die beste Energieeffizienz, sei gut bedienbar, nicht zu laut und verwende zudem auch kein klimaschädliches Kältemittel, urteilen die Warentester. Ihr Urteil zu allen Geräten: „Alle sechs Modelle können ein Einfamilienhaus beheizen – mit Einschränkungen auch ein schlecht gedämmtes mit Radiatoren.“

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Der Unterschied liegt in ihrer Effizienz − also wie viel Wärme eine Pumpe mit einer Kilowattstunde Strom produzieren kann. Auch nur ein mittelmäßig gedämmtes Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche benötigt mit den Geräten von Viessmann und Wolf rund 5000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Das Gerät von Mitsubishi (Note 2,9), Schlusslicht im Test, kam auf mehr als 6510 kWh.

Auch die Befürchtung, dass eine Wärmepumpe an sehr kalten Tagen nur noch nach dem Tauchsiederprinzip arbeitet, konnte der Test entkräften. Zwar muss an eisigen Tagen ein Heizstab helfen, das Heizsystem zu erwärmen, aber der dafür benötigte Strom macht weniger als ein Prozent des Verbrauchs der Wärmepumpe aus.