Der Senat ist mit seinem Plan gescheitert, die sechsjährige Primarschule in Hamburg einzuführen. So geht es mit dem Schulsystem weiter.
Hamburg. Die Gegner der Schulreform haben sich beim Volksentscheid durchgesetzt. Das Abendblatt erklärt die Konsequenzen.
Wird es eine Primarschule geben?
Nein. Es bleibt bei der vierjährigen Grundschule. Allerdings gibt es derzeit eine gültige Standortplanung nur auf Basis der sechsjährigen Primarschule. Dieses muss dann rückgängig gemacht werden. Konkret bedeutet das: Die Schulbehörde muss schnellstmöglich einen neuen Schulentwicklungsplan vorlegen. Im Wesentlichen wird das bedeuten, dass die bisherigen 220 Grundschulstandorte erhalten bleiben.
Gibt es jetzt gar keine fünften Klassen an Grundschulen?
Trotz der Niederlage beim Volksentscheid werden es nach den Sommerferien 24 sogenannte Starterschulen geben. Dort bleiben in einem Versuch Schüler über das vierte Grundschuljahr hinaus zusammen in einer Klasse. Diese Standorte hatten sich bei der Schulbehörde um die Ausnahmeregelung beworben. In der diesjährigen Anmelderunde wurden hamburgweit gut 700 Fünftklässler an Starterschulen angemeldet. Die weitere Zukunft wird dann über eine Änderung des Schulgesetzes geregelt. Denkbar wäre, dass die 24 Schulen als Schulversuch mit sechs Jahren gemeinsamen Lernens weitergeführt werden.
Was passiert mit den Stadtteilschulen?
Die Umwandlung von Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen in Stadtteilschulen ist einer der Kernpunkte der Schulreform und kommt - unabhängig vom Volksentscheid.
Künftig wird es 51 Stadtteilschulen geben. Die Schüler starten in der fünften Klasse und können drei verschiedene Abschlüsse ablegen: nach insgesamt neun Schuljahren den Hauptschulabschluss, nach zehn den mittleren Bildungsabschluss und nach 13 Jahren das Abitur. In den Verhandlungen zum Schulfrieden zwischen den Fraktionen CDU und GAL und den Oppositionsfraktionen SPD und der Linken in der Bürgerschaft wurde beschlossen, dass alle Standorte eine gymnasiale Oberstufe bekommen sollen.
Werden die Gesamtschulen von Klasse 1 bis 13 trotzdem in Grund- und Stadtteilschule geteilt?
Laut gültigem Schulentwicklungsplan ja. Aber da die betroffenen Schulen sich in der Vergangenheit sehr darum bemüht haben, nicht getrennt zu werden, ist eine Übergangslösung denkbar.
Bleibt an den Gymnasien alles, wie es ist?
Im Prinzip ja. Nach den Sommerferien wechseln weiterhin alle Viertklässler auf weiterführende Schulen. Die Beobachtungsstufe mit den fünften und sechsten Klassen an den Gymnasien bleibt auch.
Ab wann gibt es kleinere Klassen?
Unabhängig vom Volksentscheid gibt es vom kommenden Schuljahr an einen Rechtsanspruch auf kleinere Klassen mit 19 Schülern (in sozial benachteiligten Regionen) bis maximal 23 Schülern. Das gilt dann allerdings nur für Grundschulen bis einschließlich Klasse 4.
Was wird aus dem Elternwahlrecht?
Alles bleibt beim Alten: Die Schüler bekommen Mitte des vierten Schuljahrs eine Empfehlung für die weiterführende Schule. Die Eltern haben weiterhin das Wahlrecht. Am Ende der sechsten Klasse entscheidet - wie jetzt auch - die Zeugniskonferenz über den Verbleib auf dem Gymnasium. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schüler eine Empfehlung für das Gymnasium hatte.
Ab wann gibt es Zensuren?
In diesem Punkt gilt das neue Schulgesetz. Danach sind Notenzeugnisse immer dann vorgeschrieben, wenn ein Schulwechsel oder Schulabschlüsse anstehen. Die Schule ist verpflichtet, in jedem Schuljahr mindestens zwei Lernentwicklungsgespräche mit Eltern und Schülerinnen und Schülern zu führen.
Das Sitzenbleiben ist abgeschafft, auch der Zwangswechsel, die sogenannte Abschulung, gibt es nicht mehr. Wer auf ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule aufgenommen wurde, kann nicht wegen mangelnder Leistung an eine andere Schulform abgegeben werden. Die Schule hat die Verantwortung, die Schüler so zu fördern, dass ein erfolgreicher Übergang in eine berufliche Ausbildung oder die gymnasiale Oberstufe möglich bleibt.
Was bedeutet eigentlich der Schulfrieden für Hamburg?
Der Schulfrieden galt für den Fall, dass die Primarschule kommt. Theoretisch könnten neue Mehrheiten in der Bürgerschaft einen neuen Anlauf zu einer Schulreform starten. Das ist praktisch allerdings auszuschließen, weil jeder Versuch gegen das eindeutige Votum der Hamburger gerichtet wäre. Der Schulfrieden sah vor, dass zehn Jahre lang nach der geplanten Regorm am Hamburger Schulsystem nicht gerüttelt wird.
Was wird aus dem Büchergeld?
Das Büchergeld ist abgeschafft. Anfang März hatte die Bürgerschaft einstimmig diese Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Das Schulgesetz wurde mit den Stimmen von CDU, GAL und SPD und Linken entsprechend geändert. Der Passus war nicht Bestandteil des Volksentscheids.
Was passiert mit den Lehrern?
Gymnasiallehrer, die zum kommenden Schuljahr stundenweise in die fünften Klassen der Starterschulen abgeordnet sind, werden dort auch unterrichten. Auch, da es jetzt bei der vierjährigen Grundschule bleibt, werden neue Lehrer eingestellt. Das ergibt sich aus der Senkung der Klassenfrequenzen und der Einrichtung von Ganztagsschulen.
Ab welcher Klasse wird Englisch unterrichtet?
Der Englischunterricht beginnt ab dem kommenden Schuljahr in der ersten Klasse. Wenn die entsprechenden Lehrkräfte nicht vorhanden sind, können dafür Lehrer an die Grundschulen abgeordnet werden
Was wird aus dem sogenannten Turbo-Abitur nach zwölf Schuljahren?
Hier gibt es keine Änderung. Schüler, die auf ein Gymnasium wechseln, erreichen in der Regel nach vier Grundschul- und acht Gymnasialjahren das Abitur. Auch die Profiloberstufe in den Schuljahren 11 und 12 bleibt bestehen.
Ist die Primarschule jetzt endgültig gescheitert ?
Der schwarz-grüne Senat hat zugesagt, das Ergebnis des Volksentscheids zu akzeptieren. Dass es in dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf für die Einführung einer Primarschule mit längerem gemeinsamen Lernen bis Klasse 6 gibt, ist unwahrscheinlich.