Horst-Werner N. schwärzt schon seit Jahren Falschparker bei der Verkehrsbehörde an. Jetzt muss er selbst wegen einer Verkehrssünde bezahlen.

Herzberg. Wenn es nach Horst-Werner N. geht, muss jeder noch so kleine Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Deshalb schwärzt der im Harz als „Knöllchen-Horst“ berüchtigte Frührentner Falschparker zu Tausenden an. Beim Landkreis Osterode sind seit 2004 rund 15 000 Anzeigen eingegangen, hat der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Eckhardt Bündge, errechnet. Jetzt allerdings hat es „Knöllchen-Horst“ selbst erwischt. Weil er im März dieses Jahres bei Pöhlde in der Nähe der bekannten Ruhmequelle in einem Tempo-50-Bereich mit 60 Stundenkilometern gemessen wurde, soll er zehn Euro zahlen. Doch der 56-Jährige will nicht. Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises in Höhe von zehn Euro plus 23,50 Euro Verwaltungsgebühr legte er Einspruch ein.

Bei der deshalb anberaumten Verhandlung vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz bestritt der 56-Jährige, zwar nicht zu schnell gefahren zu sein. Sein Anwalt zog aber juristisch alle Register, um „Knöllchen-Horst“ das Bußgeld zu ersparen. Vor allem dürfe das Blitzer-Foto seines Mandanten nicht als Beweismittel dienen, weil es „verdachtsunabhängig“ angefertigt worden sei, meinte Anwalt Hermann Wichmann.

Als Richter Carsten Schindler zu erkennen gab, dass er dies anders sieht und zudem Beweisanträge ablehnte, konterte der Anwalt mit einem Befangenheitsantrag, den er vorsorglich schon vor der Verhandlung schriftlich vorbereitet hatte. Damit hatte er allerdings keinen Erfolg. Knapp zweieinhalb Stunden nach Verhandlungsbeginn bekam der selbst ernannte Jäger von Verkehrssündern denn im Urteil bescheinigt, dass er sich einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht und zehn Euro plus zu zahlen habe.

Warum „Knöllchen-Horst seit Jahren selbst an Sonn- und Feiertagen in Osterode und Umgebung Verkehrssünder aufspürt und sogar schon einmal einen im Einsatz befindlichen Rettungshubschrauber wegen behindernden Parkens angezeigt hat, war vor Gericht kein Thema. Man könne darüber auch nur spekulieren, meint der Leiter der Osteroder Verkehrsbehörde, Bündge. Vielleicht sei es „krankhafter Ordnungssinn“. Vielleicht meine „Knöllchen-Horst“ aber auch, Polizei und Ordnungsbehörde gingen bei Verstößen im ruhenden Verkehr zu lasch vor.

+++ So teuer sind Tempoverstöße in Europa +++

Ob er gegen das Urteil vorgehen wird, ließ der Frührentner offen. Auf Fragen fauchte er Prozessbeobachter an, von ihm werde man nichts erfahren.