Im vergangenen Jahr hatte der als Knöllchen-Horst berüchtigte Frührentner aus Osterode insgesamt 14.000 Verkehrssünder angezeigt.
Osterode. Falsches Parken führt in Osterode am Harz unweigerlich zur Anzeige, selbst wenn Politessen überhaupt nicht im Einsatz sind. Der Grund ist „Knöllchen-Horst“ . Ein unter diesem Spitznamen berüchtigter Frührentner macht seit Jahren auf eigene Faust Jagd auf Verkehrssünder. Rund 14.000 Anzeigen hat er in den vergangenen Jahren wohl schon geschrieben, schätzt Osterodes Kreisrat Gero Geißlreiter.
Für bundesweite Schlagzeilen sorgte der Frührentner, als er im Sommer 2008 sogar die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen „behindernden Parkens“ auf dem Gehweg anzeigte. Der Helikopter hatte einen Einsatz und stand auf dem Bürgersteig. Doch mit der Jagd auf echte und vermeintliche Missetäter im Straßenverkehr ist jetzt Schluss – zumindest vorerst. Knöllchen-Horst will Pause machen und sein ungeliebtes Treiben „auf unbestimmte Zeit“ einstellen, teilte der Frührentner in einem Schreiben mit, das er auch der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zukommen ließ.
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Statt Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen will er sich künftig lieber „um rechtswidrige Abfallgebührenbescheide“ kümmern. Am Telefon plaudert der Frührentner ganz offen über sein Hobby. „Das stimmt, dass ich in nächster Zeit keine Falschparker mehr aufschreibe. Aber später vielleicht wieder“, sagte er.
Beim Landkreis Osterode vermutet man einen ganz anderen Grund für den Sinneswandel des Frührentners. Knöllchen-Horst, der sich so gerne als Saubermann aufführe, sei selbst mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten, sagt Kreisrat Geißlreiter. Er wurde im März dieses Jahres von einer mobilen Geschwindigkeits-Messanlage des Landkreises geblitzt. Auf der Landesstraße 530 bei Pöhlde war der Frührentner in einer Tempo-50-Zone mit 63 Kilometern pro Stunde unterwegs.
Geradestehen für sein – auch im Bild festgehaltenes – eigenes Fehlverhalten im Straßenverkehr mag Knöllchen-Horst allerdings nicht. Das Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro zahlte er jedenfalls nicht. Und gegen den Bußgeldbescheid in gleicher Höhe plus 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr legte er kommentarlos Widerspruch ein.
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Stattdessen geht der selbst ernannte Verkehrssünder-Jäger gegen Verantwortliche des Landkreises Osterode wegen der „Verletzung des Rechts am eigenen Bild“ vor. Eine entsprechende Strafanzeige liege seiner Behörde vor, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Hans Hugo Heimgärtner. Kommentieren will er die Angelegenheit aber nicht. „Die Akte wird bearbeitet wie jede andere auch."