Immer wieder ärgern sich Autofahrer darüber, dass sie Verwarngeld zahlen müssen, weil sie falsch geparkt haben. Ob zu recht oder zu unrecht verwarnt wird, ist oft Ermessenssache.
In Norderstedt hatte Sigrid Günther-Valentin ein unangenehmes Erlebnis in der Tiefgarage des Herold-Centers. Sie hatte ihren Renault Mégane nicht genau zwischen die Haltelinien gestellt, weil der BMW daneben weit in ihre Haltebucht hineinragte. Als sie nach dem Einkaufen wieder in der Tiefgarage erschien, stand ihr Auto alleine dort: Weil sie nicht Platz sparend geparkt hatte, musste Frau Günther-Valentin 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Ähnlich erging es vor wenigen Tagen dem Norderstedter Jens Rabenstein. Er hatte es eilig, fuhr mit seinem VW Passat gegen 19 Uhr in das fast leere Parkhaus des Herold-Center und traf in der Eile die Parkbucht nicht genau. "Ich stand etwa 20 Zentimeter zu weit auf der anderen Seite", sagt er. Als er wenige Minuten später wieder kam, hatte er einen Verwarnungszettel hinter dem Scheibenwischer: 10 Euro Verwarnungsgeld, weil er nicht platzsparend geparkt hatte. Er ist sauer: "Das ist doch reine Abzocke, da muss eine Politesse hinter dem Pfeiler gewartet haben."