Hamburg. Hamburger genervt: In Wandsbek gibt es mehrere Brennpunkte. Deshalb werden Polizisten jetzt tätig. Weniger Unfälle mit Leih-Rollern.

  • In Wandsbek hat die Polizei Hamburg mehrere Hotspots falsch abgestellter E-Scooter ausgemacht
  • Gefahrenabwehr: Polizisten werden in einer Aktion zwei tage lang gegen „Abstellrüpel“ vorgehen
  • Wildparken als Dauerärgernis: Zahl der E-Scooter stieg in Hamburg deutlich von 4000 in 2019 auf mittlerweile rund 16.000

Zwei Tage will die Polizei im Bereich Wandsbek gegen die „Abstellrüpel“ unter den E-Scooter-Fahrern vorgehen. Die Aktion hat präventiven Charakter. Der Bereich Wandsbek im Zuständigkeitsbereich der dortigen Wache 37 war ausgewählt worden, weil hier mehrere „Hotspots“ ausgemacht wurden, an denen die Elektroroller einfach liegen gelassen werden und eine Gefahr für andere Personen darstellen. Für Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, kann das nur eine einmalige Aktion sein. Die Polizei könne den Abstellrüpeln nicht hinterherräumen. Hier seinen vor allem die Anbieter, aber auch andere Behörden gefordert.

Es sind die Bereiche Schloßstraße und Schloßgarten, der S-Bahnhof Friedrichsberg, die U-Bahnhöfe Wandsbek Markt Wandsbek Gartenstadt, Wendemuthstraße sowie die Bereiche Hogrevestraße und Holzmühlenstraße, die die Polizei als Hotspots der „Abstellrüpel“ ausgemacht hat. Was dort besonders oft vorkommt, ist auch in anderen Bereichen der Stadt ein großes Ärgernis mit Gefahrenpotenzial. Ausgeliehene E-Scooter werden so abgestellt oder liegen gelassen, dass sie Geh- und Radwege oder andere Flächen im öffentlichen Raum blockieren.

Wildparken von E-Scootern: Polizei geht gegen „Abstellrüpel“ vor

Zunächst hatte die Polizei geplant, die Roller einfach einzusammeln und zu einem Verwahrplatz, ähnlich dem „Autoknast“, zu bringen. Das wurde aus rechtlichen, aber auch praktischen Gründen verworfen.

Jetzt wollen die bei der Aktion eingesetzten Beamten die Roller wegräumen. Das passiert unter dem Aspekt „Gefahrenabwehr“, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Wird der Fahrer erwischt, bekommt er einen „aufklärerischen Rüffel“. Auch ein Bußgeld kann ausgestellt werden. Besonders im Visier sind Jugendliche und Heranwachsende, die als eher „locker“ bei der Nutzung der Miet-Roller gelten.

Gefahr: Blinden- und Sehbehinderte möchten „Abstellrüpel“ sensibilisieren

Unterstützt wird die Aktion vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg. Deren Mitglieder wollen ebenfalls für die Problematik sensibilisieren, die durch unachtsam abgestellte E-Roller entsteht.

Die Zahl der E-Scooter, die von Sharing-Anbietern auf die Straße gebracht werden, ist in den vergangenen Jahren in Hamburg deutlich von 4000 in 2019 auf rund 16.000 im vergangenen Jahr gestiegen. Entsprechend hoch ist auch die Zahl der Verstöße beim Abstellen.

Polizei-Experte sieht Anbieter und die Stadt in der Pflicht

„Hier sind einmal die Anbieter in der Pflicht“, so Jungfer. „Aber auch die Stadt ist gefordert.“ Jungfer fordert spezielle gekennzeichnete Bereiche, in denen die Roller abgestellt werden müssen. „Andere Städte machen das vor“, sagt Jungfer. Es sei technisch sogar möglich, die Roller so zu programmieren, dass sie nur in den vorgesehenen Bereichen abgestellt werden können. „Aufgaben hat die Polizei bereits jetzt mehr als genug“, sagt Jungfer. Die Beamten könnten nicht auch noch ein „Aufräumkommando“ sein.

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Zurückgegangen ist trotz des Anstiegs der Leih-Roller die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen ein E-Scooter beteiligt war. Sie ging um 15,5 Prozent auf 727 Unfälle zurück, bei denen rund 500 Fahrer der E-Scooter verletzt wurden. Bei über 70 Prozent der Unfälle galt der Fahrer des E-Scooter als Verursacher. Die Polizei geht darüber hinaus davon aus, dass es ein erhebliches Dunkelfeld gibt und sehr viele Unfälle mit Elektrorollern nicht gemeldet werden.