Hamburg. Angeklagter wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Richter entschied sich vor Gericht gegen Vorschlag von Staatsanwaltschaft.

Nach einem Übergriff auf einen Pressefotografen im Oktober 2022 ist der Angeklagte L. (66) in dem Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden.

Der Richter entschied sich dabei für eine höhere Summe als von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Diese hatte ursprünglich für die Körperverletzung und Sachbeschädigung 8000 Euro gefordert. Bereits am Tag nach dem Urteil legte die Verteidigung Berufung gegen das Urteil ein.

Prozess Hamburg: Angriff auf Pressefotograf – Angeklagter bekommt 12.000 Euro Geldstrafe

Der Vorfall zwischen dem Angeklagten und dem Pressefotografen Jürgen Joost (67) ereignete sich vor knapp zwei Jahren im Hamburger Ziviljustizgebäude. Als der Fotojournalist gemeinsam mit zwei anderen Fotografen den Angeklagten L. fotografierte, brachte dieser den Pressefotografen zu Fall. Dabei stürzte das Opfer nicht nur zu Boden und prallte mit dem Rücken auf: Auch der Blitzaufsatz seiner Kamera wurde beschädigt. „Ich konnte nicht mehr sehen“, verteidigte sich der Angeklagte L. am ersten von zwei Prozesstagen vor dem Hamburger Amtsgericht. „Ich war geblendet und hatte auch vorübergehend die Orientierung verloren.“ Auf Rückfrage des Richters beschreibt er den Vorfall als „Gerangel um das Blitzlichtgerät“.

Der Richter entschied am Ende des zweiten Prozesstages, dass es sich nicht um einen eigenständigen Stolperer von Joost und eine versehentliche Beschädigung des Blitzlichtes handelte. „Nach den Feststellungen des Gerichts ging es dem Angeklagten nicht in erster Linie darum, den Geschädigten zu Boden zu bringen, diese Folge nahm er im Rahmen eines Handgemenges aber billigend in Kauf“, erklärt die Gerichtspressestelle. Der Angeklagte hätte demnach primär beabsichtigt, die Kameraausrüstung des Fotografen zu beschädigen. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig, denn die Verteidigung des Angeklagten L. legte bereits am Tag nach dem Urteil Berufung gegen die richterliche Entscheidung ein.

Diskussion um Körperverletzung vor Hamburger Gericht: Schubser oder Stolperer?

Noch am ersten Prozesstag waren sich Angeklagter, Opfer und mehrere Zeugen uneinig darüber, was sich im Oktober zwischen L. und Joost abgespielt hatte. Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst und gab an, dass der Pressefotograf sich gekonnt zu Boden habe fallen lassen. Viele der Fragen des Richters an mehrere Zeugen drehten sich daher darum, wie sie damals den Sturz von Joost wahrnahmen. Geschlossen berichteten die Zeugen von einer chaotischen, unübersichtlichen Situation.

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Uneinig waren sie jedoch darüber, ob der Fotojournalist Joost eigenständig einen Schritt von L. weg machte und dabei stolperte oder ob er aktiv von dem Angeklagten zu Fall gebracht wurde. Noch am ersten Prozesstag überraschte der letzte Zeuge des Tages die Anwesenden mit einem Video von dem Geschehen. Ob das überraschend aufgetauchte Video des Vorfalls bedeutenden Einfluss auf die Entscheidung des Richters hatte, ist zunächst nicht klar.

Prozess Hamburg: Jürgen Joost geht bei Prozess zu Fabrik der Künste zu Boden

Grund dafür, dass sich der Angeklagte L. und der Pressefotograf am 28. Oktober 2022 im Ziviljustizgebäude Hamburg befanden, war eine Nachlassangelegenheit rund um die Fabrik der Künste. Damals war L. als Generalbevollmächtigter von Horst Werner, dem Gründer des Kulturortes, vor Ort.