Hamburg. Generalbevollmächtigter des Gründers der Fabrik der Künste attackiert Journalisten am Gericht. Nun ist dieser Fall vor Gericht.

Eines ist klar: Dieser Prozess wird sich noch hinziehen. Denn beim ersten Verhandlungstag am Mittwoch wurde deutlich: Eine außergerichtliche Einigung, wie sie Richterin Ute Bernheim vorschlug, wird es wohl vorerst nicht geben. Verhandelt wurde vor dem Zivilgericht der Fall des Angriffs auf den Hamburger Pressefotografen Jürgen Joost, der jahrzehntelang für „Welt“, „Welt am Sonntag“ und auch für das Hamburger Abendblatt aktiv war.

Was war geschehen: Im vergangenen Oktober landete ein ausgedehnter Streit nach dem Tod von Horst Werner, dem Gründer der Fabrik der Künste, vor Gericht. Gegenüber standen sich der Generalbevollmächtigte des Verstorbenen, Kai L., auf der einen Seite – und die langjährigen Angestellten um Werners Stieftochter und Patenkind auf der anderen Seite.

Fabrik der Künste: Eklat noch vor der Verhandlung

Zum Eklat kam es noch vor der damaligen Verhandlung um eine einstweilige Verfügung: Kai L. stürmte auf Jürgen Joost zu, beschimpfte ihn und riss ihn zu Boden – angeblich, weil er ihn nicht fotografieren dürfe.

Dabei sollen der Fotograf verletzt und Teile seiner Kameraausrüstung beschädigt worden sein. Die Polizei nahm den Fall auf.

Im aktuell laufenden Zivilprozess hatte die Seite des Klägers etwas mehr als 5000 Euro als Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert. Im nächsten Schritt müssten die einzelnen Posten nun belegt werden. Konkret: Wie teuer war die Kamera und wie teuer der Blitz? Und wie hoch die jeweiligen Schäden?

Zivilprozess: 500 Euro Angebot wird abgelehnt

Weiter müsse ein ärztliches Gutachten etwaige körperliche Beschwerden belegen. Die Richterin schlug am Mittwoch vor, dass sich beide Parteien auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen sollten.

Der Beklagte schlug daraufhin eine Zahlung von 500 Euro vor. Die Klägerseite lehnte dies ab. Beide Seiten haben in den nächsten Wochen Zeit für eine weitere Stellungnahme. Im Anschluss soll ein neuer Verhandlungstermin gefunden werden.