Hamburg. Welche Regeln nach Cannabis-Freigabe auch für Hamburgs Schülerinnen und Schüler gelten – in der Schule, bei Klassenfahrten und Schulfesten.

Nach der Cannabis-Freigabe hat die Hamburger Schulbehörde die Schulen der Hansestadt über Vorgaben im Umgang informiert. In einem Schreiben, das am Freitagfrüh an alle Schulleitungen verschickt wurde, erklärt Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack, welche Regeln gelten, wie Schulen mit Verstößen umgehen sollen – und stellt ausdrücklich klar: Auch Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht in der Schule kiffen.

Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) macht ihre Vorbehalte gegen das von der Ampelregierung verabschiedete Gesetz zur Freigabe von Cannabis an Erwachsene aus dem Hause von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehr deutlich. Ihre Sorge: „Es besteht die Gefahr, dass die Legalisierung des Cannabiskonsums für Erwachsene bei jungen Menschen ein falsches Signal der Harmlosigkeit von Cannabis setzt“, so Bekeris. „Tatsächlich gefährdet der Cannabiskonsum Gesundheit und Entwicklung von jungen Menschen sehr.“

Hamburger Schulen: So sollen sie mit Cannabis-Freigabe umgehen

Wie sollen Schulen mit der Gesetzesänderung zu Cannabis umgehen? Diese Regeln gibt die Behörde vor:

  • Es bleibt wie bisher: „Der Konsum von Cannabis ist generell verboten. Dies betrifft alle Schülerinnen und Schüler.“
  • Nach der Gesetzesänderung dürfen Erwachsene Cannabis in gewissen Mengen mit sich führen – jedoch nicht an Schulen. Um das durchzusetzen, können Schulen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ihre Hausordnung ergänzen. Denn: Cannabis dürfen die Schülerinnen und Schüler auch nicht bei Schulfesten, auf Klassen- oder Studienreisen oder anderen schulischen Veranstaltungen dabeihaben.
  • In konkreten Fällen sollen die Schulen klären, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, insbesondere, wenn über 18-Jährige den Stoff an unter 18-Jährige weitergeben. Das dürfte zum Beispiel für Oberstufenschülerinnen und -schüler relevant sein.
  • Auch für Lehrkräfte, Geschäftsstellenmitarbeiter und anderes schulisches Personal „ist es nicht gestattet, Cannabis zu konsumieren“. Und die Lehrerinnen und Lehrer dürfen auch nicht vor Dienstbeginn außerhalb der Schule kiffen. Das wäre eine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverletzung.
  • „Das Personalamt fordert die Dienststellen dazu auf, den Konsum von Cannabis durch Dritte bzw. durch Beschäftigte auch nach Dienstschluss auf den Geländen der Dienststellen in eigener Zuständigkeit im Wege des Hausrechts zu untersagen.“

Es sei aufgrund der neuen Gesetzgebung noch nicht abzusehen, wie sich der Umgang mit Cannabis von Schülerinnen und Schülern verändern wird, heißt es in dem Schreiben an die Hamburger Schulleitungen. Nach der sehr polarisiert geführten Debatte um die Cannabis-Freigabe müssten sich die Beteiligten an den Schulen sachlich darüber austauschen, wie sie „eine klare suchtpräventive Haltung als Beitrag zum Gesundheitsschutz zeigen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützt, sich altersgemäß und kritisch mit der Cannabisthematik auseinanderzusetzen und wie sie in der Lebenswelt Schule vor Gefahren und Risiken des Suchtmittelkonsums geschützt werden“.

Hamburger Schulbehörde: Lehrer dürfen im Unterricht nicht kiffen

Schülerinnen und Schüler, die kiffen, sollten frühzeitig wahrgenommen, angesprochen und zu Hilfsangeboten motiviert werden, „um eine Chronifizierung und damit verbundene Schwierigkeiten im Schulalltag und bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben zu vermeiden“.

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Rechtlich gilt für Kinder und Jugendliche Folgendes:

  • Erwerb, Besitz und Handel sowie der Anbau von Cannabis bleibt für Kinder und Jugendliche weiterhin verboten, wird aber nicht strafrechtlich verfolgt. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten.
  • Wird bei Jugendlichen Cannabis von der Polizei oder der Ordnungsbehörde sichergestellt, sind die Sorgeberechtigten – also in der Regel die Eltern – zu informieren. Die Jugendlichen sollen gedrängt werden, an einem Frühinterventionsprogramm teilzunehmen.
  • Bei schwerwiegenden Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen soll die Polizei oder Ordnungsbehörde unverzüglich das Jugendamt informieren.

Der Senat wolle insbesondere dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis erhalten, betont Schulsenatorin Ksenija Bekeris. Außerdem sollten Schulen über die Risiken aufklären und Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützen, sich kritisch mit der Cannabisthematik auseinanderzusetzen.