Hamburg. Innenbehörde legt Bußgeldkatalog vor. Empfindliche Geldstrafen nahe Schulen und Kitas, in Fußgängerzonen sowie vor Minderjährigen.

Gut einen Monat nach der Freigabe des Cannabis-Konsums hat der Hamburger Senat nun auch endlich einen Bußgeldkatalog vorgelegt. Und: Er tritt auch unverzüglich in Kraft, also heute. Es drohen bei Verstößen gegen die Regelungen des Gesetzes hohe Geldstrafen. Sie sollen, so die Innenbehörde, „dabei eine abschreckende Wirkung entfalten, um insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche zu unterbinden und diese zu schützen“. Empfindliche Geldbußen von 100 Euro bis zu 30.000 Euro seien je nach Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand möglich.

Wer in Hamburg beispielsweise vor Kindern und Jugendlichen Cannabis konsumiert, dem droht eine Strafe von bis zu 1000 Euro. In Schulen oder auf Spielplätzen sowie deren Sichtweise setzt es ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Gleiches gilt Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Auch in Fußgängerzonen darf tagsüber nicht gekifft werden. Im neuen Bußgeldkatalog noch nicht enthalten sind Verstöße gegen die Vorschriften zu Anbauvereinigungen, die erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Cannabis in Hamburg: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen

Die Innenbehörde betont noch einmal die erheblichen Bedenken und Kritik seitens der Sicherheitsbehörden in den Ländern gegen das zum 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz (KCanG) des SPD-geführten Bundesministeriums für Gesundheit. Es war mit der Mehrheit des Bundestags beschlossen worden.

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„Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabisgesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können“, erklärte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) am Mittwoch. „Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist. Wir müssen jetzt damit umgehen und wollen mit unserem Bußgeldkatalog zumindest dafür sorgen, dass die noch geltenden Einschränkungen eingehalten werden und Verstöße zu spürbaren Sanktionen führen. Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis haben.“

Bußgelder für Minderjährige, die selbst kiffen, gibt es jedoch nicht. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige zwar weiterhin verboten, wie das Bundesgesundheitsministerium zuvor klarstellte. Und handeln sie mit Cannabis, ist das auch bei ihnen strafbar. Wenn Kinder oder Jugendliche aber gegen das Verbot verstoßen, so das Ministerium von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, „soll die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber informieren“. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen sei zudem die örtliche Jugendhilfe zwecks Frühinterventionsmaßnahmen zu informieren.

Polizei Hamburg: Geldstrafen bis zu 30.000 Euro drohen

Diese Sanktionen des neuen Bußgeldkatalogs zum Konsumcannabisgesetz gelten in Hamburg ab sofort im Einzelnen:

  • Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung: 500 - 1000 Euro
  • Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis innerhalb der Wohnung: 500 - 1000 Euro
  • Besitz von Cannabis im militärischen Bereich: 500 - 1000 Euro
  • Anbau von Cannabis im militärischen Bereich: 750 - 1250 Euro
  • Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken: 100 - 30.000 Euro
  • Cannabiskonsum vor Minderjährigen: 1000 Euro
  • Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (innerhalb 100 Meter Luftlinie): 500 Euro
  • Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr: 500 Euro
  • Nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung: 500 - 750 Euro