Hamburg. Nur stationäre Kundgebung erlaubt. Bürgerverein sagt wegen Islamisten-Protest Straßenfest ab. Welche Auflagen nun am Steindamm gelten.

Die für den Sonnabend angemeldete Islamisten-Demo wird nicht, wie zunächst angemeldet, als Aufzug von St. Georg zur Mönckebergstraße stattfinden. Stattdessen wird sie, wie bereits vor zwei Wochen, als stationäre Kundgebung abgehalten werden müssen. Das hat die Versammlungsbehörde durchsetzen können. Zudem wurden zahlreiche Auflagen und „Hinweise“ erteilt. Insgesamt beinhaltet die Liste, die Melder Joe Adade Boateng (25) beachten muss, 13 Punkte.

Mit einem Großaufgebot wird die Polizei am Sonnabend auf dem Steindamm sein, um die um 16 Uhr in Höhe Kreuzweg beginnende Kundgebung zu überwachen. Dabei geht es darum zu verhindern, dass sich die Versammlung doch als Aufzug in Bewegung setzt, und sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden.

Polizei Hamburg: Forderung nach Kalifat in Deutschland per Auflage untersagt

Vor zwei Wochen wurde bei der Islamisten-Demo, bei der der 25-Jährige ebenfalls Anmelder war, die Einführung eines Kalifats – ein von einem Geistlichen geführter Gottesstaat, der nach den Gesetzen der Scharia geführt wird – gefordert. Boateng gilt als führender Kopf bei „Muslim Interaktiv“, einer islamistischen Organisation, die zunächst nur im Internet präsent war, sich aber jetzt vermehrt auf der Straße bewegt. „Muslim Interaktiv“ steht nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes der verbotenen islamistischen Organisation Hizb ut-Tahrir nahe.

Dieses Mal ist es den Teilnehmern verboten, ein Kalifat auf deutschen Boden zu fordern. Zudem ist es untersagt, zu Gewalt aufzurufen oder sie zu billigen. Es dürfen nicht andere religiöse oder ethnische Gruppen diffamiert werden. Auch Parolen, egal ob in Bild, Schrift oder Ton, die zur Vernichtung Israels anstacheln, sind verboten: Auch wurde untersagt, die israelische Flagge zu verbrennen oder zu beschädigen.

Männer und Frauen nach Gruppen zu trennen ist verboten

Verboten ist es auch, die Teilnehmer nach Männern und Frauen zu trennen. Allerdings hat die Polizei keinen Einfluss darauf, wenn sich Männer und Frauen, wie bei der letzten Islamisten-Demo, von selbst in verschiedenen Blöcken aufhalten.

Dazu gibt es noch die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Ordnern einzusetzen und die Auflagen vor Beginn der Kundgebung allgemein zu verkünden.

Polizei will bei Verstößen sofort Strafverfahren einleiten

Zudem gibt die Polizei dem Anmelder vier „Hinweise“ mit auf den Weg, wonach der Kundgebungsort mit Blick auf die Teilnehmerzahl verlegt werden kann, es keine Uniformierung geben darf, bestimmte Parolen verboten sind und die Polizei Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz einleitet, wenn die Kundgebung nicht im angemeldeten Rahmen und Ablauf durchgeführt wird.

Anmelder Joe Adade Boateng, der Lehramtsstudent an der Uni Hamburg ist, erwartet zur Kundgebung rund 1000 Teilnehmer. Etwas mehr hatte er bereits vor zwei Wochen auf die Straße gebracht.

Straßenfest des Bürgervereins St. Georg wegen Demo abgesagt

Gegen die Kundgebung der Islamisten, die unter dem Tenor „Gegen Zensur und Meinungsdiktat“ stattfindet, sind auch zwei Gegenkundgebungen angemeldet, zu denen die Anmelder 100 und 20 Teilnehmer erwarten. Ein für den Tag in St. Georg vom Bürgerverein organisiertes Straßenfest ist dagegen mit Hinweis auf die Demonstration abgesagt worden.

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Innensenator Andy Grote hatte am Mittwoch noch rechtfertigen müssen, warum es nach dem Islamisten-Aufmarsch vor zwei Wochen und der anschließenden internationalen Empörung erneut eine solche Kundgebung geben wird. Er verwies auf die höchste Rechtsprechung durch das Verfassungsgericht, nach der das Grundgesetz keine Werteloyalität einfordere. „Kritik an der Verfassung ist ebenso erlaubt wie die Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu ändern“, zitierte Grote das Gericht. Straftaten waren bei der Islamisten-Demo vor zwei Wochen nicht festgestellt worden.

Islamisten-Demo in Hamburg: Innensenator Grote rechtfertigt sich

Deshalb konnte die Versammlungsbehörde laut Grote die Kundgebung nur zulassen. „Auch wenn es allen und auch mir nicht gefällt, ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot nicht geht, dass es dafür keine rechtliche Möglichkeit gibt“, so Grote.

Polizeipräsident Falk Schnabel betonte, dass man eine „strenge Versammlungsbehörde“ habe. Das bedeute laut Grote, dass die Versammlungsbehörde auch gerade bei islamistischen Versammlungen jedes Mal prüfe, welche Einschränkungen rechtlich, bis hin zu einem Verbot, möglich seien.