Hamburg. Anfang Mai setzt der Senat die Strafen fest. Für fast 50 Tatbestände bei Cannabis gibt es „Knöllchen“ über bis zu 30.000 Euro.
In Hamburg kann das Kiffen teuer werden – wenn man gegen die komplizierten Regeln verstößt, die seit der Legalisierung von Cannabis gelten. Seit etwa zweieinhalb Wochen arbeitet man in der Innenbehörde an einem Bußgeldkatalog. Denn das Bußgeld für das bundesweit geltende Gesetz ist Ländersache. Dass Hamburg kein Freund der Legalisierung von Cannabis ist, hatten Bürgermeister Peter Tschentscher und Innensenator Andy Grote (beide SPD) bereits im Vorfeld des Gesetzes sehr deutlich gemacht. Da ist man auf einer Linie mit den Bayern, die bereits „stramme“ Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabis.-Gesetz erlassen haben.
Cannabis-Bußgeldkatalog in Hamburg: Bei Verstößen werden schnell 1000 Euro fällig
So soll sich der Hamburger Bußgeldkatalog, erfuhr das Abendblatt aus Behördenkreisen, eng an den aus Bayern anlehnen. Und der ist mit fast 50 Tatbeständen, die sich gegen Personen oder Clubs richten, nicht nur umfangreich, sondern enthält happige Bußen. Hat man außerhalb seiner Wohnung zwischen 26 und 30 Gramm Cannabis in der Tasche, sind 500 bis 1000 Euro fällig. Dasselbe Bußgeld wird erhoben, wenn man in der Wohnung mehr als die erlaubten 50 Gramm hat.
Das Rauchen eines Joints in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Ähnlichem wird mit 500 Euro Bußgeld bestraft. Das Gleiche gilt für das Kiffen in einer Fußgängerzone. Kiffen auf einem Kasernengelände, beispielsweise an der Führungsakademie der Bundeswehr oder in anderen militärischen Bereichen, zieht ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro nach sich. Wer Hanfpflanzen in der Kaserne aufzieht, kann mit einem Bußgeld von 1250 Euro belegt werden.
Kiffen legalisiert, aber man darf nicht in zwei Hanf-Clubs Mitglied sein
Auch wer in mehr als einen Cannabis-Club Mitglied ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt in dem Fall 300 Euro. Richtig teuer kann es werden, wenn Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu gewerblichen Zwecken eingeführt werden. Das kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. In gleicher Höhe kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn die „Lagerung oder die Aufbewahrung von Cannabis oder Vermehrungsmaterial“, also Samen, außerhalb des Vereinsgeländes geschieht.
In Hamburg soll der erarbeitete Bußgeldkatalog in der kommenden Woche in die Senatsabstimmung gehen. Ab Ende des Monats, spätestens aber Anfang Mai, soll der Bußgeldkatalog dann in der Hansestadt gelten.
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Wer jetzt schon wegen eines Verstoßes erwischt wurde, der kommt nicht um die Zahlung herum. Das Bußgeld soll dann rückwirkend erhoben werden. Allerdings seien, so hieß es aus der Polizei, Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz „kein Thema“. Allerdings gab es auch noch keine gezielten Kontrollen.