Hamburg. Durch die Legalisierung muss auch die Hamburger Staatsanwaltschaft Strafverfahren prüfen. In einigen Fällen gab es schon Entscheidungen.
Wegen der Amnestieregelung im neuen Cannabis-Gesetz hat die Hamburger Staatsanwaltschaft noch nicht vollstreckte Haftbefehle überprüft. In bislang vier Fällen seien die Fahndungen gelöscht und die Aufhebung bereits erlassener, aber bisher nicht vollstreckter Haftbefehle bei Gericht beantragt worden, sagte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering.
In diesen Fällen hätten die geänderten Strafrahmen dazu geführt, dass Taten bereits verjährt und somit nicht mehr verfolgbar seien. Rund 180 Ermittlungsverfahren, in denen Haftbefehle noch nicht vollstreckt worden waren, seien bis Ende März überprüft worden.
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„Darüber hinaus werden von der Staatsanwaltschaft alle Verfahrensakten, in denen es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz geht und in denen sich die Tathandlungen auf Cannabisprodukte beziehen, in den nächsten Tagen dem Haftrichter vorgelegt“, führte Oechtering weiter aus. Es müsse geprüft werden, ob diese Haftbefehle Grundlage für weitere Fahndungsmaßnahmen sein könnten oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nun aufzuheben seien.
Cannabis: 3500 Verfahren in Hamburg überprüft
Von 3500 vorgeprüften Verfahren im Vollstreckungsbereich muss sich die Behörde rund 650 genauer anschauen. In 55 Verfahren, in denen eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde, muss die Strafe möglicherweise erlassen oder vom Gericht verringert werden. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes seien in Hamburg bisher keine Menschen aus Untersuchungs- oder Strafhaft entlassen worden, teilte Oechtering mit.
Über den erheblichen Mehraufwand für Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaft durch die Legalisierung von Cannabis hatte das Abendblatt bereits im Februar berichtet.