Hamburg. Senat schlägt Termin für Bürgerschaftswahl 2025 vor. Zustimmung gilt als sicher. Termin hat Auswirkungen auf Feiertage und Skiferien.
Diesen Termin sollten sich alle wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger vormerken: Die neue Bürgerschaft, das Landesparlament des Stadtstaates, soll am 2. März 2025 gewählt werden. Das wird der rot-grüne Senat nach Informationen des Abendblatts am kommenden Dienstag festlegen und dann der Bürgerschaft vorschlagen, die den Termin mit der Mehrheit der 123 Abgeordneten beschließen muss. Die Zustimmung gilt als sicher.
Die Festlegung des Wahltermins ist eine „staatspolitische Ermessensentscheidung“, wie es in der dem Abendblatt vorliegenden Senatsdrucksache heißt, die im Haus des für die Durchführung von Wahlen zuständigen Innensenators Andy Grote (SPD) erstellt wurde. Den Rahmen gibt die Hamburgische Verfassung vor, die in Artikel 10, Absatz 2 bestimmt, dass der Urnengang frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der laufenden Legislaturperiode abgehalten werden muss. Da die konstituierende Sitzung der aktuellen 22. Legislaturperiode am 18. März 2020 stattfand, ergibt sich daraus ein Zeitraum vom 18. Dezember 2024 und dem 18. März 2025 für den Wahltermin.
Hamburg: Wahltermin innerhalb der Schulferien soll vermieden werden
„Mit Blick auf die Wahlbeteiligung und die Gewinnung von Ehrenamtlichen für die Wahlvorstände wird in der Regel vermieden, dass der Wahltag innerhalb von Schulferien liegt oder unmittelbar an den Beginn oder das Ende von Schulferien grenzt“, heißt es in der Senatsdrucksache. Damit fallen die Zeiträume vom 20. Dezember 2024 bis zum 3. Januar 2025 (Weihnachtsferien) und vom 10. bis zum 25. März 2025 (Frühjahrsferien) aus.
Jeder Wahltermin vor dem 16. Februar 2025 scheidet aus Sicht des Senats aus, weil die sechs Wochen vor der Urnenwahl beginnende Briefwahl dann teilweise in die Weihnachtsferien fallen würde. Als ungünstig gilt auch, dass sich dann die heiße Wahlkampfphase über Weihnachten und Neujahr erstrecken würde. „Das staatspolitische Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung, der politischen Meinungsbildung im Wahlkampf sowie auch an der Wahlmotivation wäre beeinträchtigt“, heißt es in der Senatsdrucksache.
Seit 2004 finden die Bürgerschaftswahlen im Winter statt – jetzt erstmals Anfang März
Bei einer Bürgerschaftswahl am 16. oder 23. Februar 2025 würde die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments, die spätestens vier Wochen nach der Wahl stattfinden muss, realistischerweise in die Frühjahrsferien fallen, weil zuvor Zeit für die Nachprüfung und die Feststellung des Gesamtergebnisses durch den Landeswahlleiter eingeplant werden muss. „Staatspolitisch sollte, um möglichst allen Gewählten die Teilnahme zu ermöglichen, eine Konstituierung in dem Zeitraum von Schulferien vermieden werden“, schreibt der Senat, der offensichtlich unterstellt, dass frisch gewählte Bürgerschaftsabgeordnete ihre Urlaubsplanung über die Wahrnehmung ihres Mandats stellen könnten.
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Somit ergibt sich der 2. März 2025 im Ausschlussverfahren als „staatspolitisch geeignetster Tag für die Wahl zur 23. Bürgerschaft“, wie es in der Senatsdrucksache heißt. Doch auch für diesen Tag findet die Innenbehörde ein Haar in der Suppe. In diesem Fall endet die Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge am 24. Dezember um 16 Uhr. Das bedeutet, „dass die bezirklichen Wahlgeschäftsstellen und das Landeswahlamt mit zwei Personen besetzt werden müssen“, obwohl die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg am Heiligen Abend eigentlich freihaben, „soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen“, wie es weiter heißt. Doch da ist der Senat entschlossen, für die erforderliche Zahl der zuständigen Bediensteten „Dienst anzuordnen“ und ihnen zu einem anderen Zeitpunkt einen freien Tag als Ausgleich zu gewähren.
Seitdem der damalige Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU) seinen Innensenator Ronald Schill im August 2003 spektakulär aus dem Amt entließ und bald darauf Neuwahlen ausrief, wurde die Bürgerschaft stets im Februar neu gewählt. Jetzt rückt der Wahltermin erstmals auf Anfang März. Aufgerufen zur Wahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Bei der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 waren 1.316.575 Hamburgerinnen und Hamburger wahlberechtigt. Am 9. Juni dieses Jahres werden zunächst die sieben Bezirksversammlungen und das Europaparlament neu gewählt.