Hamburg. Spezialisten übernehmen Fluggeräte. Kompetenzzentrum soll für mehr Luftsicherheit sorgen. Polizei ertappt Chinesen bei illegalem Flug.
Drohnenabwehr ist seit Jahren ein großes Thema bei der Hamburger Polizei. Vor Jahren war noch damit geliebäugelt worden, Raubvögel als Drohnenjäger auszubilden. Dieser Plan ist passé. Mittlerweile ist die Polizei in der Lage, Drohnen elektronisch zu kapern. Das gelang unter anderem, als in Hamburg die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit im vergangenen Oktober stattfand. Auch zur Fußballeuropameisterschaft wird diese Technik bei Bedarf zum Einsatz kommen.
Chinesen ließen beim Tag der Deutschen Einheit Drohnen steigen
Es waren angebliche chinesische Touristen, die während der Einheitsfeier am 3. Oktober 2023 im Bereich des Hafens, wo das Fest unter anderem stattfand, Drohnen aufsteigen ließen. Die Polizei registrierte die kleinen Fluggeräte und übernahm die Steuerung. Gleichzeitig ortete sie den Startpunkt der Drohnen und konnte so die „Piloten“ ausfindig machen. Es handelte sich um chinesische Touristen, die mit zwei Wohnmobilen durch Europa tourten und glaubhaft machen wollten, dass sie auf diese Weise ihre Reise dokumentieren. Die Drohnen wurden sichergestellt und ausgewertet. Die Chinesen nahm die Polizei zunächst fest. Später kamen sie wieder auf freien Fuß. Angeblich sollen sie über Russland nach Europa gekommen sein. Der Verfassungsschutz, zuständig für Spionageabwehr, soll in den Fall mit eingebunden worden sein.
Dass die Drohnen übernommen und der Startpunkt lokalisiert werden konnte, lag an der Technik, die in den kleinen Fluggeräten steckt. Denn während des Fluges werden von der Drohne Daten in einem offenen Übertragungsprotokoll gesendet, das eigentlich jeder empfangen kann. Darin werden die Betreiber- und Seriennummern der Drohne, ihre Position, aber auch der Streckenverlauf, Geschwindigkeit und sogar der Standort des Drohnenpiloten übermittelt. So ein Fernidentifizierungssystem ist verpflichtend und fest eingebaut.
Trainierte Raubvögel sollten Drohnen vom Himmel holen
Früher hatte man auf andere Methoden der Drohnenabwehr gesetzt. Klassisch kann man die Drohnen abschießen oder durch ein Störsignal zum Absturz bringen. Etwas kurios wirkt heute der bei der Hamburger Polizei ins Spiel gebrachte Ansatz, Drohnen durch Raubvögel vom Himmel holen zu lassen. Die Crux an der Sache: So ein Vogel hat ein festes Revier. Man hätte beispielsweise einen Raubvogel, der am Volksparkstadion auf Drohnenjagd geht, nicht am Millerntor einsetzen können.
Die Technik hat derartige Pläne überholt. Wie hoch das Thema bei der Polizei gehängt wird, zeigt sich daran: Die Schutzpolizei will ein Kompetenzzentrum für Luftsicherheit einrichten. Eine große Rolle wird dabei die Drohnenabwehr spielen. Offiziell gibt man sich zu dem gesamten Themenkomplex sehr wortkarg. „Aus einsatztaktischen Gründen nehmen wir zu dem Thema keine Stellung“, so Polizeisprecherin Sandra Levgrün.
Die Liste des möglichen illegalen Einsatzes von Drohnen ist lang
Die Liste des missbräuchlichen Einsatzes von Drohnen ist lang. Im günstigsten Fall können durch die Fluggeräte Personen oder Tiere gestört werden. Auch unerlaubte Filmaufnahmen oder das Abfangen von Daten, beispielsweise über WLAN-Router, sind denkbar. Aber auch ein gezielter Absturz oder eine Kollision – selbst mit anderen Luftfahrzeugen und Personen oder ujm Sachschaden anzurichten – sind möglich.
Damit ist man schnell im terroristischen Bereich. Hier könnten durch Drohnen auch Gase versprüht oder an Drohnen befestigte Sprengladungen, die ins Ziel gesteuert werden, zur Explosion gebracht werden. Aber auch Spionage ist nicht erst seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ein großes Thema geworden.
In Hamburg kann man nur an wenigen Stellen Drohnen legal steigen lassen
Geflogen werden dürfen Drohnen ohnehin nur in bestimmten Bereichen. Private Wohngrundstücke sind ebenso tabu wie Industrieanlagen und kritische Infrastruktur wie Flughäfen, militärische Anlagen, Naturschutzgebiete und Gefängnisse. Letztere vor allem, um den Schmuggel von Drogen oder Waffen in eine der Justizvollzugsanstalten zu verhindern. Aber auch Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr oder Menschenansammlungen, beispielsweise bei Veranstaltungen oder Demonstrationen, dürfen nicht mit einer Drohne überflogen werden.
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In Hamburg gibt es wenige Bereich, in denen eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, geflogen werden kann. Die Bereiche rund um Flugplätze, auch Segelflugplätze wie in Fischbek oder Boberg, sind genauso tabu wie die Hubschrauberlandeplätze, von denen jedes Krankenhaus einen besitzt. Zu allen Bereichen, die nicht überflogen werden dürfen, muss ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden. Anfang des Jahres wurden die Vorschriften noch einmal verschärft. „Im urbanen Raum ist daher der Betrieb solcher Drohnen ohne CE-Kennzeichnung praktisch nicht mehr möglich“, heißt es mittlerweile seitens der Behörde für Wirtschaft und Innovation.