Hamburg. Wie viele Wagen 2023 in den Verwahrstellen landeten, warum manche Pkw einfach stehen bleiben und was sich die Polizei wünscht.

Im abgelaufenen Jahr wurden 18.000 falsch geparkte Fahrzeuge auf eine der beiden Hamburger Verwahrstellen für abgeschleppte Autos gebracht. Die an der Flughafenstraße und an der Ausschläger Allee liegenden Plätze, die auch als Autoknast bekannt sind, waren 2023 zu etwa 58 Prozent ausgelastet, teilte die Polizei Hamburg auf Anfrage mit.

Die Plätze würden aber häufig von längerfristig verbleibenden Autos blockiert. Trotz der hohen anfallenden Kosten für den sogenannten Autoknast werden die sichergestellten Fahrzeuge oft nicht zeitig abgeholt. Die Polizei wünscht sich, dass nicht abgeholte Wagen, bei denen der Eigentümer nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann, noch schneller von den Plätzen entfernt werden können.

Polizei Hamburg: So viele Wagen kommen in den Autoknast

Das Abendblatt hatte kürzlich über den Fall einer Michel-Besucherin berichtet, deren Auto abgeschleppt wurde, und auch erläutert, wer darüber entscheidet, wie mit den Wagen verfahren wird. Nicht alle abgeschleppten Falschparker finden ihren Wagen im Autoknast wieder. Von den monatlich rund 3500 veranlassten Abschleppanordnungen werden lediglich rund 1500 Kfz zu den Verwahrplätzen transportiert.

Gemäß Paragraf 14 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) müssen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge grundsätzlich umgesetzt, aber nicht zwangsweise auf einen Verwahrplatz gebracht werden. Daher werden 1200 sichergestellte Fahrzeuge in der Nähe des Abschlepportes umgesetzt. In weiteren 800 Fällen wird der Abschleppprozess durch ein rechtzeitiges Erscheinen des Fahrers abgebrochen.

Hohe Gebühren: Diese Gebühren werden fällig

Bisherige Berechnungen ergeben eine Gesamtzahl von über 18.000 Fahrzeugen, die im vergangenen Jahr zu den beiden Verwahrstellen transportiert wurden. Im Regelfall wird die Belegsituation auf den Stellplätzen durch das dynamische Gefüge aus Anliefern und Abholen geregelt. Die dann doch hohe Auslastung ist daher durch die nicht abgeholten Fahrzeuge zu begründen. Ein kostspieliges Vergnügen für die Fahrer.

Die Verwahrungsgebühren für Fahrzeuge bis zu 4 Tonnen oder einen einachsigen Anhänger betragen für die ersten 24 Stunden 135 Euro. Je weitere angefangenen 24 Stunden kosten 15 Euro. Für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 4 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen beläuft sich der Betrag für die ersten 24 Stunden auf 202 Euro. Je weitere angefangenen 24 Stunden kosten 30 Euro. Fahrräder, Mofas, Mopeds oder Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen zahlen für die ersten 24 Stunden 27 Euro, für je weitere angefangene 24 Stunden 4 Euro und Krafträder 68 Euro mit anschließenden 10 Euro für jede weiteren angefangenen 24 Stunden. Dazu kommen noch die einmalig entstehenden Gebühren für polizeiliches Handeln und die Abschleppkosten.

Im Regelfall können sich die Kosten für einen Pkw-Besitzer daher auf rund 450 Euro bis 555 Euro summieren.

Warum Fahrer Autos nicht abholen und was sich Polizei wünscht

Dieser hohe Gesamtbetrag ist vermutlich auch ein Auslöser für viele, ihr Fahrzeug nicht abzuholen. Ebenso können längerfristige Abwesenheiten – etwa Urlaub – die Ursache sein.

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„Der Bedarf an diesen belegten Kapazitäten ist allerdings weiterhin da“, sagt der Hamburger Polizeisprecher Thilo Marxsen. Jedoch sei in den vergangenen Jahren kein Anstieg der Auslastung zu verzeichnen. Für die Bewertung der Auslastung muss man sich auch die Pkw-Bestände ansehen. Je mehr Autos in der Stadt unterwegs sind, desto mehr Fahrer können potenziell falsch parken – insofern ist die stagnierende Zahl der Sicherstellungen sogar positiv zu bewerten. Im Jahr 2021 wurden in Hamburg 799.434 Autos gemeldet, 2022 waren es schon 807.618, im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Pkw auf 813.600.

Dennoch verweist Marxsen daraufhin, dass Optimierungsbedarf der Verwertungsverfahren von Fahrzeugen bestehe. „Es geht darum, die nicht abgeholten Kraftfahrzeuge, bei denen ein rechtmäßiger Eigentümer nicht mehr ermittelbar ist beziehungsweise für eine Abholung verantwortlich gemacht werden kann, nach noch kürzerer Zeit von den Stellflächen der Verwahrplätze zu entfernen“, so Marxsen. Dadurch könne die Auslastung der Verwahrstellen besser geregelt werden. hpjh/hpfb