Hamburg. Es ist bereits die zweite Verwahrstelle in Hamburg. Wie viele Autos schon nach Fuhlsbüttel gebracht wurden und was es kostet.

Wer sein Auto widerrechtlich geparkt hat und es anschließend aus der Verwahrstelle, häufig auch Autoknast genannt, abholen muss, braucht ein gut gefülltes Portemonnaie. Dafür ist immerhin der Weg für manche nicht mehr ganz so weit, denn neben der schon lange bestehenden Einrichtung an der Ausschläger Allee in Rothenburgsort gibt es eine weitere am Hamburger Flughafen in Fuhlsbüttel. Diese besteht seit Anfang Februar 2023 – auch wenn viele Hamburger das noch gar nicht wissen.

„Die im städtischen Bereich für Umsetzungen von Falschparkern zur Verfügung stehenden Flächen im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht ausreichend beziehungsweise nicht geeignet. Daher werden Fahrzeuge in die Verwahrstelle verbracht. Die zweite Verwahrstelle musste aus Kapazitätsgründen eingerichtet werden, da die Ausschläger Allee für das erforderliche Sicherstellungsaufkommen schon seit Längerem zu klein geworden war“, sagt Polizeisprecher Joscha Ahlers.

Verkehr Hamburg: Autoknast am Flughafen in Fuhlsbüttel wird stark frequentiert

Die Verwahrstelle an der Flughafenstraße hat etwa 100 Stellplätze und bietet laut dem Polizeisprecher eine Kapazität von 16.000 Sicherstellungen pro Jahr. Die Ausschläger Allee hat rund 110 Stellplätze und ist für bis zu 18.000 Sicherstellungen pro Jahr ausgelegt.

Laut Ahlers ist das Gelände der Verwahrstelle am Flughafen nicht im Besitz der Stadt Hamburg. „Der private Betreiber der Verwahrstelle hat die Fläche für den Zweck des Verwahrbetriebs angemietet.“ Wohin ein Fahrzeug abgeschleppt wird, sei unter anderem abhängig von der Örtlichkeit beziehungsweise der Entfernung zu den jeweiligen Verwahrstellen. In Einzelfällen kann man laut Polizei auch mal Glück haben, dann wird das Fahrzeug nur an einen geeigneten Ort in unmittelbarer Nähe umgesetzt.

Autoknast am Flughafen Hamburg: Seit Eröffnung wurden fast 5000 Fahrzeuge hingeschleppt

Seit Anfang Februar wurden bislang 4720 Fahrzeuge an den Flughafen geschleppt (Stand 30. September 2023). Für den Standort am Flughafen läuft der Vertrag laut Polizei bis 31. Dezember 2027 mit Option auf ein Verlängerungsjahr.

Auto abgeschleppt? Was man für die Abholung braucht

Für die Abholung sind mitzubringen: ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild und aktueller Meldeadresse beziehungsweise ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder einen Reisepass gegebenenfalls in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung. Außerdem Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder eine Vollmacht des Halters. Akzeptiert werden Bargeld oder EC-Karte.

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Es fallen folgende Kosten an: Gebühren für polizeiliches Handeln (70,70 Euro), Abschleppkosten und individuelle Verwahrgebühr. Die Kosten für die betroffenen Halter, die ihr Fahrzeug auslösen müssen, sind an beiden Standorten gleich hoch. Im Allgemeinen werden mindestens 470 Euro fällig. Seit Jahresbeginn 2023 wurden die Gebühren kräftig erhöht.

Autoknast in Hamburg: Gebühren richten sich auch nach Größe des Fahrzeugs

Bei den Gebühren für polizeiliches Handeln und die Abschleppkosten handelt es sich um einmalig entstehende Gebühren/Kosten, die Verwahrgebühr richtet sich nach den Stand-/Verwahrzeiten.

Das sind die Verwahrgebühren (gültig ab dem 01.01.2023):

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4 Tonnen oder ein einachsiger Anhänger (normaler Pkw): für die ersten 24 Stunden: 103,90 Euro, je weitere angefangene 24 Stunden: 15 Euro

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4t bis 7,5t: für die ersten 24 Stunden: 155,80 Euro, je weitere angefangene 24 Stunden: 30 Euro.

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5t bis 12t: für die ersten 24 Stunden: 207,70 Euro, je weitere angefangene 24 Stunden: 35 Euro

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12t, Anhänger mit mehr als einer Achse oder Sattelanhänger: für die ersten 24 Stunden: 415,40 Euro, je weitere angefangene 24 Stunden: 55 Euro.

Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen: für die ersten 24 Stunden: 20,80 Euro, je weitere angefangene 24 Stunden: 4 Euro.

Kraftrad: für die ersten 24 Stunden: 52 Euro, je weitere angefangene 24 Stunden: 10 Euro.

Die Zentrale Verwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge an der Ausschläger Allee 179 ist durchgehend geöffnet. Telefon: 040/7810450. Die Verwahrstelle an der Flughafenstraße ist ebenfalls rund um die Uhr geöffnet. Telefon: 0711/ 94791 –201, -202, -203.

Weitere Infos unter https://www.polizei.hamburg/zentrale-verwahrstelle-fuer-fahrzeuge-554420