Hamburg. Laut Verfügung der Bundespolizei darf Feuerwerk auch nicht mitgeführt werden. Das gilt auch für einen weiteren Bahnhof in Hamburg.

Das gab es noch nie: Aus Sicherheitsgründen hat die Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof zum Jahreswechsel erstmals sowohl das Abbrennen als auch das Mitführen von Böllern, Raketen und anderen Feuerwerkskörpern verboten. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt von Silvester, 31. Dezember, um 15 Uhr bis zum Neujahrstag, 1. Januar, um 8 Uhr früh – übrigens auch in den Hauptbahnhöfen Hannover und Bremen sowie nach Abendblatt-Informationen am Bahnhof Harburg.

Sollte jemand das Verbot missachten und dennoch Pyrotechnik mit sich führen oder gar abbrennen, so heißt es von der Bundespolizeidirektion Hannover, könne „unmittelbarer Zwang“ gegen die Person angedroht und gegebenenfalls durchgesetzt werden. Etwaige Feuerwerkskörper werden sichergestellt. Zurück gibt es sie nicht, sie werden anschließend vernichtet. Zudem dürfen in allen Bahnhöfen keine Waffen oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden; in und um den Hamburger Hauptbahnhof gilt allerdings seit 1. Oktober ohnehin ein allgemeines Waffenverbot.

Hauptbahnhof Hamburg: Bundespolizei erklärt Verbot von Pyrotechnik

Hintergrund des Pyro-Verbots in den Bahnhöfen ist die Sorge um die Sicherheit. Zum einen hantierten zunehmend alkoholisierte Feiernde mit den Feuerwerkskörpern, zum anderen häufe sich die Nutzung illegaler und besonders explosiver Pyrotechnik, auch bekannt als „Polenböller“, heißt es.

Die Bundespolizei rechne „insbesondere mit dem Abbrennen dieser sogenannten „Polen-/Tschechenböller“ und damit auch für eine Gefahrensteigerung für unbeteiligte Dritte oder bedeutende Sachwerte“, wie es heißt. Diese selbst hergestellten und nicht zugelassenen Feuerwerkskörper vergrößerten die Gefahr „von gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen und der Freisetzung giftiger Stoffe“.

Abbrennen von Feuerwerk im Bahnhof besonders gefährlich

In Hamburg hatte es beim vergangenen Jahreswechsel erhebliche Krawalle mit Einsatz von Pyrotechnik gegeben. Feuerwerkskörper wurden in die Menge geschossen, auch Beamte der Polizei und der Feuerwehr wurden damit angegriffen. Weil die Randalierer weder die körperliche Gesundheit anderer, noch fremdes Eigentum respektierten, sei zu befürchten, dass auch an Bahnanlagen Straftaten begangen werden dürften. Und besonders gefährlich ist das Abbrennen von Böllern „im beengten Umfeld eines Bahnhofs“, weil Passanten beeinträchtigt werden könnten: „Verletzungen wie Verbrennungen, Rauchvergiftungen und Knalltraumata sind zu erwarten“, heißt es von der Bundespolizei. Ausgenommen vom Mitführverbot sind Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.

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Polizei und Feuerwehr haben indes eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger appelliert: „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!“ Hierzu haben sie jetzt eigens eine gemeinsame Präventionskampagne gestartet. Zentrales Element ist ein Kurzfilm, in dem Mitarbeitende der Feuerwehr und der Polizei von fiktionalen Erlebnissen zu Silvester berichten, die sich so in ähnlicher Weise auch ereignet haben.

Für ihr Anliegen bekommen sie zudem prominente Unterstützung: So setzen sich unter anderem Fernsehmoderator und Journalist Johannes B. Kerner, Bundesligaschiedsrichter Patrick Ittrich, Schauspieler Sebastian Ströbel und auch Radio-Hamburg-Moderator John Ment in Videobotschaften für einen friedlichen Jahreswechsel ein.