Kreis Pinneberg. Ein Wedeler hat im großen Stil mit illegalen „Polenböllern“ gehandelt. Ihm droht nun großer Ärger. Was jeder beachten sollte:
Ein 34-jähriger Mann aus Wedel hat offenbar in großem Stil mit gefährlichen „Polenböllern“ Handel getrieben. Die Polizei entdeckte in der Wohnung des Mannes am Fährenkamp 1060 Knallkörper, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Sie wurden beschlagnahmt – ebenso wie weitere illegale Pyrotechnik, zehn Schreckschusswaffen nebst Munition sowie ein Schlagring und ein Teleskopschlagstock.
Der Zugriff der Beamten erfolgte am Sonntag. Zuvor waren Hinweise bei der Polizei eingegangen, wonach ein Mann von seiner Wohnanschrift aus die Polenböller verkauft haben soll. Die Beamten ermittelten die Anschrift sowie den mutmaßlichen Verkäufer und erschienen mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ort. Das Arsenal an illegalen Knallkörpern war in der Wohnung, im Keller des Hauses sowie in einem Schuppen im Außenbereich gelagert.
Vorsicht, wenn das CE-Zeichen fehlt
Nachdem die Beamten abgeklärt hatten, dass ein Abtransport der Böller gefahrlos möglich ist, wurde der gesamte Vorrat beschlagnahmt und weggebracht. Gegen den 34-Jährigen wird nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz ermittelt. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei ausdrücklich an die Bürger des Kreises, nur in in Deutschland zugelassene Knallkörper – erkennbar am Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialsicherheit (BAM) und am CE-Zeichen nebst Registriernummer – zu verwenden.
Wenn diese Kennzeichnungen fehlen, ist Vorsicht geboten. Diese Feuerwerkskörper, die zumeist aus Polen oder Tschechien stammen, enthalten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Als Folge können schwere Verletzungen wie etwa Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden auftreten. Besitz und Nutzung solcher Knallkörper ist ebenso strafbar wie die Verwendung.
Niemals Böller selbst herstellen
Keinesfalls sollte versucht werden, Böller oder Feuerwerkskörper selbst herzustellen. Verstöße werden mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet. Wenn dadurch eine Person verletzt wird oder ein Schaden von mehr als 1500 Euro entsteht, liegt ein Verbrechen vor. Die Mindeststrafe liegt dann bei einem Jahr Gefängnis.
Die Silvesternacht ist für Feuerwehr und Rettungsdienste die arbeitsreichste Nacht des Jahres. Voriges Jahr waren zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 8 Uhr an Neujahr für die Feuerwehren im Kreis 22 Einsätze abzuarbeiten. In mehreren Fällen waren offenbar Feuerwerkskörper Auslöser von Feuern, unter anderem bei einem Autobrand in Pinneberg.
Wer auf Böllern und Raketenabschießen partout nicht verzichten möchte, sollte nach dem Anzünden unbedingt auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Wenn ein Feuerwerkskörper nicht zündet, darf er kein zweites Mal entzündet werden! Auch sollten Böller und Raketen nicht blindlings weggeworfen werden. Das Zielen etwa auf Menschen ist streng verboten. Wichtig: Raketen, Böller und Fontänen dürfen nur im Freien verwendet werden, die Gebrauchsanweisung ist stets zu beachten. Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegen beziehungsweise stehen, wenn sie angezündet werden, aber niemals in der Hand.
In vielen Kommunen ist Feuerwerk in einigen Bereichen verboten
Auch ist zu beachten, dass viele Kommunen im Kreis Pinneberg Erlasse in Kraft gesetzt haben, die Feuerwerke in bestimmten Zonen oder Straßen untersagen. In der Regel handelt es sich dabei um einen Umkreis um Gebäude, die aufgrund ihrer Dacheindeckung besonders brandgefährdet sind. In Rellingen ist beispielsweise die Kirche besonders geschützt. Gleiches gilt kreisweit für alle Reetdachhäuser. Viele der Kommunen schreiben 150 Meter vor, Rellingen hat sogar einen Sicherheitsabstand von 200 Metern angeordnet.
Um Schäden am eigenen Hab und Gut zu verhindern, sollten Türen und Fenster geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk in die Wohnung oder das Haus verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke sollten, soweit dies möglich ist, sicher verwahrt werden. Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein, am besten in einer verschließbaren Garage. Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden.