Hamburg. SPD, Grüne und FDP im Bund wollen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes: Ausweitung von Tempo-30-Strecken und Anwohnerparken.

Noch bevor der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Ampelkoalition die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes beschließen wollte, hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß bereits sein Urteil gefällt. „Jeder, der in Städten wie Hamburg künftig im Dauerstau steht, kann sich dafür bei Olaf Scholz und der Ampelkoalition bedanken“, sagt der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages.

Auch in Hamburg sei damit zu rechnen, dass „ideologische Verkehrsplaner aus den Reihen der grünen Partei die neuen Möglichkeiten nutzen werden, um besonders Pendlern und dem Wirtschaftsverkehr das Leben schwer zu machen“.

Wie berichtet, sollen Länder und Kommunen laut dem Gesetzentwurf die Anordnung von Tempo-30-Strecken, die Ausweitung des Bewohnerparkens und von Sonderfahrspuren einfacher beschließen können. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Elektrofahrzeuge auch auf Busspuren fahren können. Der rot-grüne Senat hatte im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms zahlreiche Busspuren eingerichtet.

Hamburg hat bereits angekündigt, Tempo-30-Strecken auszuweiten

„Mit der Öffnung von Busspuren für immer mehr Verkehrsteilnehmer wird deren ursprünglicher Zweck zunichtegemacht und am Ende dem öffentlichen Nahverkehr geschadet“, sagt Ploß. Ob von der Möglichkeit auch in Hamburg Gebrauch gemacht werden soll, ist noch nicht bekannt. Die Behörde von Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) hatte im Abendblatt allerdings bereits angekündigt, die Zahl der Tempo-30-Strecken deutlich ausweiten zu wollen, wenn der Bundestag die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen hat.

Mehr zum Thema

Ebenfalls am Freitag wird der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP das „Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ voraussichtlich beschließen. Die Ampelfraktionen wollen unter anderem, wie berichtet, insgesamt 138 Autobahnprojekte beschleunigt umsetzen.

Für Ploß ist der Gesetzentwurf dennoch „kein großer Wurf, der eigentlich für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland“ notwendig wäre. „Es geht vor allem um Klein-Klein. So werden beispielsweise die Fälle ausgeweitet, in denen das Bundesverwaltungsgericht schon in der ersten Instanz zuständig ist“, sagt Ploß.

Ploß fordert ein „vollständig digitalisiertes und effizientes Planungsrecht“

„Es kann nicht sein, dass Planung und Bau wichtiger Infrastrukturprojekte in Deutschland immer noch Jahrzehnte dauern. Aus Angst vor der grünen Partei nahestehenden Lobbygruppen verheddert sich die Ampel-Koalition in Klein-Klein, statt endlich das Notwendige zu tun und das Verbandsklagerecht auf europäischer Ebene abzuschaffen“, sagt der CDU-Verkehrspolitiker. Um den Wohlstand auch in Zukunft zu sichern, brauche das Land „dringend ein vollständig digitalisiertes und effizientes Planungsrecht“.