Hamburg. „Meilenstein“: Auf Antrag des Hamburger Senats beschließt Bundesrat Gesetzentwurf zur Reform des Bewohnerparkens. Das soll sich ändern.

Der rot-grüne Senat hat sich im Bundesrat durchgesetzt: Am Freitag beschloss die Länderkammer einen von Hamburg vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Anwohnerparkens. Demnach soll das offiziell als „Bewohnerparken“ bezeichnete System zu einer Art Quartiersparken umgewandelt werden. Dafür soll das bundesweit gültige Straßenverkehrsgesetz so geändert werden, dass ansässige Unternehmen und soziale Institutionen, aber auch Sport- und Sozialverbände die gleichen Rechte bekommen wie Anwohnerinnen und Anwohner.

Hintergrund: Firmen, Vereine und soziale Einrichtungen sehen sich durch das bisherige System benachteiligt, bei dem Anwohner für eine moderate Jahresgebühr einen Parkausweis bekommen können, alle anderen aber hohe Gebühren pro geparkter Zeit zahlen müssen. Denn sowohl Firmenfahrzeuge als auch Mitarbeitende konnten zuletzt nicht mehr in den Bereichen ohne extrem hohe Kosten parken. Das soll sich nun ändern.

Anwohnerparken: Ausgerechnet FDP-Minister verhindert Verbesserungen für Firmen

Obwohl die Länderkammer die Änderung des Bewohnerparkens nun auf den Weg gebracht hat – beschlossen ist sie damit noch nicht. Formal handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet wird. Die Bundesregierung kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Zuletzt hatte ausgerechnet das mit Volker Wissing von einem FDP-Minister geführte Verkehrsministerium der Idee einer Gesetzesänderung beim Bewohnerparken widersprochen – weil diese angeblich gar nicht notwendig sei. Es ist also wohl noch offen, ob der Bund einem Vorstoß der Länder in Sachen Bewohnerparken zustimmen wird.

Die Bundesratsinitiative war ein Ergebnis der Gespräche am runden Tisch Parkraummanagement, zu denen Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) Kammern, Sportverbände und soziale Träger eingeladen hatte. In der Begründung für die Gesetzesänderung argumentierte Hamburg: „Eine angemessenere Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Wirtschaft und sozialen Dienstleistungen sowie von Sport und Kultur begünstigt dabei nach den bisherigen Praxiserfahrungen auch die allgemeine Akzeptanz von Parkbevorrechtigungen in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel, weil diese nicht (mehr) nur den Bewohnern, sondern ganzheitlich allen mit ihrem Standort im Quartier verankerten Ansässigen zugutekommen.“

Anwohnerparken: Verkehrssenator und Wirtschaft erfreut über Entscheidung des Bundesrats

Entsprechend erfreut zeigten sich Tjarks und die Vertreter von Wirtschaft, Sozialeinrichtungen und Vereine am Freitag. „Ich freue mich sehr, dass die Mehrheit der Bundesländer unserem Hamburger Vorschlag gefolgt ist“, sagte Tjarks. „Die Unternehmen und sozialen Institutionen vor Ort sind ein wichtiger Bestandteil der lokalen Stadtgesellschaft und sollten auch so behandelt werden. Das bundesweit geltende Straßenverkehrsgesetz erlaubt es uns aber bislang nicht, sie mit den Anwohnerinnen und Anwohnern gleichzustellen und ihnen reguläre Parkgenehmigungen zu erteilen. Dies wollen wir ändern und hoffen nach der Mehrheit im Bundesrat natürlich auch auf die Zustimmung des Bundestags.“

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Handelskammer Hauptgeschäftsführer Malte Heyne sprach von einem „Meilenstein auf dem Weg hin zu gerechtem Quartiersparken“. Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann dankte der „Verkehrsbehörde, dass sie nun auf beharrliches Drängen unserer Kammer diesen bereits im April 2022 im Masterplan Handwerk 2030 mit dem Senat vereinbarten Anstoß zur Gesetzesinitiative gegeben hat“.

Anwohnerparken: Auch Sozialeinrichtungen und Sportvereine profitieren von Reform

Kristin Ahlheit, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hamburg dankte ebenfalls, der „Landespolitik“, die die Probleme erkannt habe. Sie „hoffe sehr, dass auch der Bundestag und der Verkehrsminister den Weg zu einem echten Quartiersparken frei machen“, so Ahlheit.

Karsten Marschner, Vizepräsident des Hamburger Sportbundes, betonte: „Sportvereine sind integrale Bestandteile der Quartiere mit wichtigen sozialen Funktionen. Änderungen am Status quo sind aus unserer Sicht notwendig, denn Sportvereine gehören zu den Quartieren wie die Bewohner, die die Angebote der Vereine nutzen: Ihre Anliegen müssen besser berücksichtigt werden können.“