Hamburg. Auf Antrag Hamburgs befasst sich Länderkammer am Freitag mit dem Bewohnerparken. Das soll sich für Bürger, Firmen und Vereine ändern.
Das Thema Anwohnerparken erhitzt auch in Hamburg die Gemüter, seit die Stadt es immer stärker ausgeweitet hat. Vor allem in den ausgewiesenen Gebieten ansässige Unternehmen, Vereine und soziale Einrichtungen sehen sich durch das System benachteiligt, bei dem Anwohner für eine moderate Jahresgebühr einen Parkausweis bekommen können, alle anderen aber hohe Gebühren pro geparkter Zeit zahlen müssen. Denn sowohl Firmenfahrzeuge als auch Mitarbeitende konnten zuletzt nicht mehr in den Bereichen ohne extrem hohe Kosten parken. Das soll sich nun ändern.
Auf Antrag Hamburgs soll der Bundesrat am kommenden Freitag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf den Weg bringen, durch die das offiziell als „Bewohnerparken“ bezeichnete System zu einer Art Quartiersparken umgewandelt wird. „Ein gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen gestellter Antrag zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hatte im Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats am 13. September eine Mehrheit erhalten“, heißt es dazu aus der Hamburger Verkehrsbehörde. „Im Rahmen laufender Beratungen zur Änderung des bundesweit gültigen Straßenverkehrsgesetzes sollen mit der Änderung für ansässige Unternehmen und soziale Institutionen, aber auch für Sport- und Sozialverbände die gleichen Rechte gelten wie für die Anwohnerinnen und Anwohner.“
Bewohnerparken: Hamburg und NRW wollen Erleichterungen für Firmen erreichen
Während bislang laut Straßenverkehrsgesetz nur „Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“ bevorzugt werden können, soll dies zukünftig gelten für „Bewohner sowie gebietsansässige Unternehmen, Institutionen, Organisationen und soziale Einrichtungen“.
In der Begründung für die Gesetzesänderung argumentiert Hamburg: „Eine angemessenere Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Wirtschaft und sozialen Dienstleistungen sowie von Sport und Kultur begünstigt dabei nach den bisherigen Praxiserfahrungen auch die allgemeine Akzeptanz von Parkbevorrechtigungen in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel, weil diese nicht (mehr) nur den Bewohnern, sondern ganzheitlich allen mit ihrem Standort im Quartier verankerten Ansässigen zugutekommen.“
Runder Tisch zum Bewohnerparken gab Anstoß für Hamburgs Bundesratsinitiative
Die Bundesratsinitiative Hamburgs ist laut Behörde ein Ergebnis der Gespräche am Runden Tisch Parkraummanagement, zu denen Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) Kammern, Sportverbände und soziale Träger eingeladen hatte. In der Runde sei man sich schnell einig gewesen, dass die aktuelle rechtliche Grundlage des Bewohnerparkens Nachteile für Firmen und die genannten Organisationen habe. Da das Bewohnerparken durch Bundesrecht geregelt ist, kann Hamburg es jedoch nicht im Alleingang modifizieren.
„Wir wollen das Bewohnerparken zu einem Quartiersparken entwickeln, denn viele Unternehmen und soziale Institutionen üben vor Ort Funktionen aus und sind Bestandteil der lokalen Stadtgesellschaft“, sagte Tjarks. „Das bundesweit geltende Straßenverkehrsgesetz erlaubt es uns aber bislang nicht, sie mit den Anwohnerinnen und Anwohnern gleichzustellen und ihnen reguläre Parkgenehmigungen zu erteilen. Das wollen wir mit unserer Bundesratsinitiative ändern.“
Kammern und Sport- und Sozialeinrichtungen hoffen auf eine Änderung
Die in dieser Sache von Beginn an sehr engagierte Handelskammer schaue nun „gespannt auf die Abstimmung im Bundesrat“, wie ihr Sprecher Peter Feder sagte. Handwerkskammer-Sprecherin Christiane Engelhardt dankte der Verkehrsbehörde, „dass sie auf Vorschlag unserer Kammer die Bundesinitiative angestoßen hat“. Das sei „ein großer, wichtiger Schritt zum Erhalt mittelständischer Strukturen in urbanen Quartieren“. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Hamburger Sportbund begrüßten die Bundesratsbefassung und hoffen auf eine Änderung.
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Bislang komme die Stadt Hamburg Betrieben und sozialen Einrichtungen „durch eine großzügige Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen in Bewohnerparkgebieten entgegen“, so die Verkehrsbehörde. „Aus diesen Ausnahmegenehmigungen sollen zukünftig reguläre Parkgenehmigungen werden, was den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung reduzieren und die Spielräume deutlich erhöhen würde.“
Anwohnerparken: Ausgerechnet ein FDP-Minister hält Änderung für unnötig
Selbst wenn die Länderkammer die Änderung des Bewohnerparkens am Freitag auf den Weg bringen sollte – beschlossen ist sie damit noch nicht. Formal handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet wird. Die Bundesregierung kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Zuletzt hatte ausgerechnet das mit Volker Wissing von einem FDP-Minister geführte Verkehrsministerium der Idee einer Gesetzesänderung beim Bewohnerparken widersprochen – weil diese angeblich gar nicht notwendig sei. Es ist also wohl noch offen, ob der Bund einem Vorstoß der Länder in Sachen Bewohnerparken zustimmen wird.