Hamburg. Bisher können Reisende bei Verspätung oder Ausfall eines Regionalzugs auf IC oder ICE ausweichen. Eine neue Verordnung ändert dies.

  • Das 49-Euro-Ticket kommt seit seiner Einführung bei Kunden und Kundinnen gut an
  • Doch jetzt gibt es leichte Änderungen, was mit dem Deutschlandticket erlaubt ist

Das 49-Euro-Ticket ist ein echter Gamechanger: Kein umständlicher Ticketkauf mehr, keine Sorge mehr darüber, ob man den richtigen Tarif für die jeweilige Stadt ausgewählt hat, und auch die Verlängerung für den nächsten Monat ist durch das Abonnement automatisiert.

Und selbst bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten oder Zugausfällen von Regionalbahnen dürfen Reisende auf einen Intercity (IC) oder Intercity Express (ICE) ausweichen. Das senkt das Risiko, frustriert am Bahnsteig zurückzubleiben und beim nächsten Mal das Auto zu nehmen.

Deutsche Bahn: Deutschlandticket – Diese Änderungen gelten jetzt

Zumindest bis jetzt. Ab dem 15. August nämlich ändert sich diese Regelung aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union. Diese hat zur Folge, dass die Deutsche Bahn „auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen“ mehr vornimmt. So heißt es auf der Internetseite der Deutschen Bahn.

Als Grund dafür, nennt die Bahn Paragraf 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO), in der als Angebot „mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ definiert ist.

Deutschlandticket: Änderung bei Verspätung von Regionalzügen

Bisher war es so, dass Fahrgäste das Ticket für den IC oder ICE zwar selbst kaufen mussten, sich dieses anschließend aber über einen Antrag über das DB Service-Center von der Deutschen Bahn erstatten lassen konnten.

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Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg findet die Änderung „nicht nachvollziehbar“, da die Unpünktlichkeit der Bahn vielen Fahrgästen ohnehin täglich ein hohes Maß an Flexibilität bei ihren Bahnreisen abverlange.

Taxigutschein bei mehr als 60 Minuten Verspätung

Allerdings: Hat der Zug eine Verspätung von mehr als 60 Minuten oder fällt aus, können Reisende die Fahrt zu ihrem Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi oder Züge des Fernverkehrs) durchführen wenn die planmäßige Ankunftszeit des gewählten Zuges zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens liegt.

Ebenso können Fahrgäste auf diese Regelung zurückgreifen, wenn es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und Reisende ihren Zielort nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen können.

Fahrgäste erhalten dann entweder einen (Taxi-) Gutschein vom Zugpersonal oder bekommen die Kosten für die Nutzung des anderen Verkehrsmittels bis zu einem Betrag von 120 Euro pro Person durch das Service-Center Fahrgastrechte erstattet, wie eine Bahnsprecherin dem Abendblatt mitteilt.

Laut der Deutschen Bahn gilt diese Regelung aber grundsätzlich für alle Reisenden mit einer Nahverkehrsfahrkarte – unabhängig davon, ob es sich um ein „erheblich ermäßigtes Angebot“ handelt.