Hamburg. Behörde verhängt hohe Bußgelder für jeden geschwänzten Tag. Auch die Bundespolizei hält am Hamburger Flughafen die Augen offen.

Wenn Eltern ihre Kinder in Hamburg bereits kurz vor Ferienbeginn aus der Schule nehmen, um günstige Flüge oder Unterkünfte zu buchen, kann das sehr schnell teuer werden: Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht kann in der Hansestadt mit einer Geldbuße geahndet werden, wie die Schulbehörde auf Anfrage bestätigt, und die fällt nicht zu knapp aus. 250 Euro müssen Eltern dann bezahlen – pro Fehltag, und zwar unabhängig davon, ob in den letzten Tagen vor Ferienbeginn oder den ersten Tagen nach Ferienende geschwänzt wird.

Sind mehrere Kinder einer Familie betroffen, was ja häufig der Fall ist, wenn Eltern mit ihrem Nachwuchs gemeinsam in den Urlaub fahren, gibt es gewissermaßen Rabatt. Dann werden insgesamt 350 Euro Geldbuße für die Familie fällig – allerdings ebenfalls für jeden einzelnen Fehltag, so Behördensprecher Peter Albrecht auf Abendblatt-Anfrage. Da kommen schnell Summen zusammen, die die Ersparnis durch günstigere Flüge oder Unterkünfte wettmachen dürften.

Schulferien Hamburg: Wo am häufigsten Bußgelder wegen Schwänzens verhängt wurden

Dennoch kommt das Schwänzen in den Ferienrandzeiten alles andere als selten vor – und entsprechend häufig wird es von den Behörden auch tatsächlich geahndet. Im Jahr 2020 wurden nach einer Auswertung der Rechtsabteilung in der Schulbehörde insgesamt 79-mal Bußgelder wegen der unerlaubten Ferienverlängerung verhängt – und das, obwohl es in dem Jahr erhebliche Reiseeinschränkungen wegen der Corona-Pandemie gab.

Im Jahr 2021 gab es bereits 144 Bußgelder für Ferienverlängerer; neuere Zahlen liegen nicht vor. Für das Fehlen von Schülerinnen und Schülern an Stadtteilschulen setzte es übrigens deutlich häufiger Strafen als für die an Grundschulen und Gymnasien. Stadtteilschulen im Bezirk Mitte lagen 2021 mit insgesamt 37 bußgeldbewährten Fällen von unerlaubter Ferienverlängerung deutlich vorn, gefolgt von Stadtteilschulen in Harburg (25 Bußgelder verhängt).

Schulleiter des Christianeums in Hamburg wendet sich an Eltern

Aber auch an Gymnasien wird in den Ferienrandzeiten geschwänzt. Am Dienstag hat sich die Schulleitung des Christianeums in Othmarschen mahnend an die Eltern gewandt und daran erinnert, dass ein „urlaubsbedingtes Fehlen während der Schulzeit untersagt“ ist.

„Für eine Urlaubsreise oder andere Freizeitveranstaltungen werden daher generell keine Beurlaubungen ausgesprochen“, heißt es in dem Schreiben, und weiter: „Das Hamburger Schulgesetz weist sehr deutlich darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, früher in die Ferien zu fahren oder später wiederzukommen. Auf Flughäfen/Bahnhöfen riskieren Sie an Tagen rund um die Schulferien ein empfindliches Bußgeld – unabhängig von einer (rechtswidrigen) Befreiung durch die Schule!“

Tatsächlich achtet die Bundespolizei an deutschen Flughäfen auf sogenannte Ferienverlängerer. Zwar habe man keine rechtliche Handhabe, um bei der Abflugkontrolle ganz gezielt nach solchen Familien zu suchen, heißt es von der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg. Wenn aber ein derartiger Fall auffällt und die Bundespolizisten zufällig darauf aufmerksam werden, können sie ihn an die Behörde weiterleiten, die ihn dann ahnden kann.

Wann die Schulbehörde kulant ist, wann sie durchgreift

Die Schulbehörde geht dabei mit Augenmaß vor. Bußgelder setzt es nicht unbedingt beim ersten Mal, wenn Ferien unerlaubt verlängert werden, so Behördensprecher Peter Albrecht. „In der Regel suchen die Abteilungs- und Schulleitungen bei einem ersten Vorkommen von (vermuteter) Ferienverlängerung das Gespräch mit den Eltern und drohen ein Bußgeldverfahren nur für den Wiederholungsfall an.“

Lehrer und Schulleitung am Christianeum erreichen in zunehmender Zahl Anträge von Eltern, die ihre Kinder ganz offiziell vor den Ferien aus der Schule nehmen wollen, wie Schulleiter Stefan Prigge schreibt. Genehmigt werden können diese kurzen Beurlaubungen der Schüler aber nur „aus wichtigen Gründen“, zu denen Ferienpläne keineswegs zählen.

Schulferien Hamburg: Schulen können Schüler in bestimmten Fällen beurlauben

In Betracht komme eine Befreiung lediglich bei familiären Anlässen wie einem Todesfall oder bei einem ganz außerordentlichen Fest, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, der Teilnahme an Wettbewerben, Aufnahmeprüfungen und medizinische Untersuchungen, die nicht an Schultagen außerhalb der Unterrichtszeit möglich sind, wie die Schulleitung schreibt. Bei Beurlaubungswünschen in den Ferienrandzeiten müssen die Eltern die Anträge über die Klassenlehrer an die Schulleitung richten.

Die Schulferien beginnen in diesem Jahr in Hamburg am 13. Juli. Jedes Bundesland regelt die Höhe der Bußgelder übrigens selbst. In Niedersachsen kann unentschuldigtes Fehlen im Unterricht als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.