Hamburg. Hamburger Schulbehörde lässt die Nutzung künstlicher Intelligenz bei mündlichen Abi-Prüfungen in dieser Woche zu – mit Vorgaben.
- Bei den mündlichen Abi-Prüfungen in Hamburg darf ChatGPT genutzt werden.
- Die Schulbehörde lässt die Nutzung künstlicher Intelligenz zu – mit Vorgaben.
- KI-Systeme stellt Schulen in Hamburg vor ganz neue Herausforderungen.
Nach den Schummelversuchen einiger Schüler mit künstlicher Intelligenz (KI) beim schriftlichen Abitur in Hamburg hat die Schulbehörde Regeln für die anstehenden mündlichen Prüfungen aufgestellt. Überraschend: Hamburger Abiturientinnen und Abiturienten dürfen KI-Systeme wie ChatGPT dabei nutzen – zur Vorbereitung auf die Prüfung und zur Erarbeitung ihrer Präsentationen. Bedingung ist aber: Sie müssen die KI, die sie verwenden, ausdrücklich als Quelle angeben.
Das sieht ein Fachbrief der Schulbehörde an alle Schulleitungen vom 24. Mai vor, der dem Abendblatt vorliegt. Viele Schulen hatten zuvor um Klarstellung gebeten, denn die rasante Entwicklung und Verbreitung von wissensbasierten Systemen künstlicher Intelligenz stellt sie vor ganz neue Herausforderungen. Das betrifft insbesondere die Präsentationen, die die Abiturientinnen und Abiturienten für das mündliche Abitur zuvor zu Hause zu gestellten Themen erarbeiten müssen.
Schule Hamburg: Künstliche Intelligenz ist als Quelle anzugeben
Dabei nutzen die Schülerinnen und Schüler alle möglichen Hilfsmittel. „In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz nicht von den schon bisher bestehenden Möglichkeiten, die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen oder die Präsentation sowie Dokumentation vollständig von Dritten anfertigen zu lassen“, heißt es in dem Fachbrief der Behörde.
Und weiter: „Sofern und soweit Sie in Ihrem Unterricht bereits in den Umgang mit KI-Anwendungen eingeführt und diesen hinreichend eingeübt haben, besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Hinderungsgrund, den Einsatz von KI-Anwendungen an die konkrete Verwendung im Unterricht anknüpfend auch in der Abiturprüfung zuzulassen. In diesem Fall sind von den Prüflingen die benutzten Quellen und Hilfsmittel anzugeben.“
Prüfer können auch Screenshots von Abiturienten verlangen
Und es wird noch konkreter: Die Prüfer sollen die Prüflinge dazu verpflichten, neben der Benennung der konkreten URL der KI-Anwendung auch sämtliche Anweisungen beziehungsweise Fragen – Prompts genannt – an die jeweilige KI-Anwendung anzuführen und zwar tabellarisch in einer von der Behörde vorgegebenen Form. „Weiter kann die Schule verlangen, die Antworten der KI-Anwendung mittels eines Screenshots in den Anlagen zu dokumentieren. Dies ermöglicht es den Fachprüfungsausschüssen, eine etwaige wortwörtliche Übernahme nachzuvollziehen.“
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Und wenn doch geschummelt oder ganze Präsentationen von ChatGPT erstellt wurden? „Den Mitgliedern des Abitur-Prüfungsausschusses obliegt es zu überprüfen, ob die Leistung eigenständig und nur mit den zugelassenen und angegebenen Hilfsmitteln und Quellen erbracht wurde.“ Dieses zweifelsfrei und rechtssicher nachzuweisen, ist nicht einfach, wie sich kürzlich in Hamburg bei Schummelversuchen im schriftlichen Abitur herausgestellt hat, wo der Einsatz von KI nicht letztgültig festgestellt werden konnte.
Schule Hamburg: Abiturienten in Hamburg müssen Kompetenz im Prüfungsgespräch zeigen
Im mündlichen Abitur gibt es aber auch noch einen anderen Weg: Den Lehrkräften obliegt es, im anschließenden Prüfungsgespräch zu überprüfen, ob die Abiturienten sich wirklich in ihrem Thema so gut auskennen, wie die Präsentation den Anschein gibt. „Lehrkräfte verfügen in aller Regel über ein ausreichend hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz, um zu erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe angefertigt haben.
Ebenso wie Aufgaben im häuslichen Umfeld bisher nicht mithilfe Dritter erstellt werden durften, dürfen sie nun nicht mit KI-Anwendungen erstellt werden, die nicht adäquat angegeben werden“, heißt es in dem Fachbrief.
Zudem wurden die Gewichte in der mündlichen Abiturprüfung in Hamburg – dieses Jahr vom 27. bis 30. Juni – seit 2022 verschoben. Die Präsentation macht nunmehr lediglich zehn Minuten aus, das anschließende Fachgespräch 20 Minuten. Zuvor war es halbe-halbe.
Möglich ist zudem, dass Schulen entscheiden, die Nutzung von KI-Anwendungen gar nicht zuzulassen. Das muss sie dann gegenüber den Prüflingen klar kommunizieren und den Ausschluss der Anwendung in der Aufgabenstellung dokumentieren, so die Schulbehörde.