Hannover (dpa/lni). Kurz vor den Ferien die Schule zu schwänzen kann teuer werden. Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden, sagte ein Sprecher der Stadt Hannover der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). Nach Angaben von Britta Lüers, Sprecherin des niedersächsischen Kultusministeriums, ist Schwänzen auch an Tagen vor oder nach den Ferien rechtlich eine Ordnungswidrigkeit. Ausnahmen müssten schriftlich beantragt und gut begründet sein. Günstigere Flugtickets seien kein triftiges Argument.
Kurz vor den Ferien die Schule zu schwänzen kann teuer werden. Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden, sagte ein Sprecher der Stadt Hannover der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). Nach Angaben von Britta Lüers, Sprecherin des niedersächsischen Kultusministeriums, ist Schwänzen auch an Tagen vor oder nach den Ferien rechtlich eine Ordnungswidrigkeit. Ausnahmen müssten schriftlich beantragt und gut begründet sein. Günstigere Flugtickets seien kein triftiges Argument.
Im Land Niedersachsen gibt es dem Bericht zufolge keine Statistik über Fälle von Schulpflichtverletzungen dieser Art. Möller erklärte: „Die Stadt Hannover führt eine Vielzahl entsprechender Verfahren gegen Schulpflichtige und auch Erziehungsberechtigte durch.“ Vereinzelt seien darunter auch Verfahren zu Fällen, in denen Schülerinnen oder Schüler unberechtigt die Ferien verlängert hätten. Hintergrund ist laut Zeitung eine seit Jahren gelebte Praxis, um in der gerade für Familien teuren Hauptsaison günstiger in den Urlaub zu kommen.
Auch die Bundespolizei an deutschen Flughäfen achtet demnach auf sogenannte Ferienverlängerer. „Wir suchen bei der Abflugkontrolle zwar nicht gezielt nach solchen Familien, aber wir kommen mit vielen Urlaubern ins Gespräch“, sagte Jörg Ristow, Sprecher der Bundespolizei am Flughafen Langenhagen, der Zeitung. „Fallen uns da Ungereimtheiten auf, kann es sein, dass wir der zuständigen Ordnungsbehörde einen Hinweis geben müssen.“