Hamburg. Rot-grün geht Antrag der Opposition zu weit und meldet verfassungsrechtliche Bedenken an. CDU warnt vor „juristischen Winkelzügen“.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zu den "Cum-Ex"-Geschäften der Warburg-Bank soll in die Verlängerung gehen und mindestens auch auf die Aktivitäten der damaligen HSH Nordbank ausgeweitet werden. Darauf haben sich die Fraktionen von CDU und Linkspartei sowie die fraktionslose FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein verständigt und es für die Bürgerschaftssitzung am Mittwoch beantragt.

Doch nach tagelangem Gezerre hinter den Kulissen stand eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung um 13.30 Uhr fest: Die Entscheidung wird vorerst vertagt. SPD und Grüne melden schwere verfassungsrechtliche Bedenken an und wollen den Antrag daher zunächst zur Prüfung in den Verfassungsausschuss überweisen. Damit kommt das Minderheitenrecht, wonach auch ein Fünftel der Abgeordneten einen PUA einsetzen oder ihn erweitern darf, vorerst nicht zum Tragen.

„Cum-Ex“-Affäre: Erweiterung auf das Thema HSH möglich, aber...

Aus Sicht der Mehrheit ist der siebenseitige Antrag der Opposition auch nach zweimaliger Überarbeitung noch so umfassend und so unkonkret, dass es sich gar nicht mehr um eine Erweiterung des eigentlichen PUA-Auftrags handelt, sondern dafür höchstens ein neuer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden könnte. Unter anderem stören sich SPD und Grüne daran, dass nun alle „missbräuchlichen Aktientransaktionen“ sämtlicher Hamburger Kreditinstitute, Kapitalgesellschaften und Finanzdienstleister untersucht werden sollen.

Hinzu komme: Einer Erweiterung auf das Thema HSH wolle man sich nicht verschließen, aber dann müsse auch der Zeitraum untersucht werden, in dem die damalige Landesbank "Cum-Ex"-Geschäfte getätigt habe – das sei ausnahmslos zu CDU-Regierungszeiten gewesen. Der Antrag fordert aber, die Untersuchung erst 2011, mit Antritt des SPD-Senats unter Olaf Scholz, zu beginnen.

„Cum-Ex“-Skandal: CDU warnt vor "juristischen Winkelzügen"

„Der neue Erweiterungsantrag der Opposition, der uns in einer dritten Fassung erst kurz vor der Bürgerschaftssitzung zugegangen ist, weist Mängel auf, aus denen sich erhebliche rechtliche Fragestellungen ergeben“, sagte Milan Pein, Obmann der SPD-Fraktion im PUA, in dem jüngst Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aussagte. „Das Gesetz ist hier ganz klar: Bei Zweifeln muss es eine Beratung der Drucksache im Verfassungsausschuss geben. Das gilt beim vorliegenden Antrag insbesondere hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots des Untersuchungsauftrages, des Aufgabenbereichs des Parlaments, des zulässigen Ermittlungsgegenstands und des Umfangs des Erweiterungsantrages.“

CDU-Fraktionschef Dennis Thering spricht von einem durchschaubaren Ablenkungsmanöver: „Ich kann die SPD nur warnen, die Erweiterung mit juristischen Winkelzügen zu torpedieren. Das käme einem Schuldeingeständnis gleich. Inhaltliche Ergänzungen zu unserem Erweiterungsantrag können wir selbstverständlich gerne gemeinsam besprechen. Klar ist, wir wollen und werden auch den Komplex der ehemaligen HSH-Nordbank zeitnah aufklären. Wir hoffen hier auf die Kooperation von SPD und Grünen, da wir sonst gezwungen wären, einen zweiten PUA einsetzen zu müssen. Das wäre unnötig teuer – dafür tragen dann SPD und Grüne die Verantwortung.“