Hamburg. BUND fordert früheren Beginn der Nachtruhe am Hamburger Flughafen, um Lärmbelastung zu mindern. Wie es nun weitergeht.
Am Ende waren es zwar nicht so viele Unterstützer wie erhofft, aber die Hürde ist genommen: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat 12.697 gültige Unterschriften für seine Volkspetition „Für eine konsequente Nachtruhe am Hamburger Flughafen“ gesammelt. Das ergab die Prüfung der 14.435 Unterschriften, die der BUND am 19. September bei der Bürgerschaft eingereicht hatte. 1738 Unterschriften waren ungültig, wie die Bürgerschaft am Donnerstag mitteilte. Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Hamburg. Mindestens 10.000 Unterschriften sind für den Erfolg einer Volkspetition erforderlich.
Deutliche Steigung des Flugverkehrs
Der BUND fordert ein konsequentes Nachtflugverbot ab 22.00 Uhr am Hamburger Flughafen – und damit eine Stunde früher als bislang. An Werktagen sollen die ersten Maschinen morgens von 6 Uhr an wieder starten und landen dürfen, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr an. Bislang endet das Nachtflugverbot an allen Tagen um 6 Uhr. Hintergrund ist der deutlich gestiegene Flugverkehr. So ist nach Angaben des BUND die Zahl der Starts und Landungen zwischen 22 und 24 Uhr in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent von 5165 auf 7088 gestiegen.
Kommentar: Nachtflugverbot ausweiten
Der BUND geht davon aus, dass 2017 das lauteste Flugjahr seit der Jahrtausendwende wird. „Auch die Starts und Landungen nach 23 Uhr – innerhalb der derzeitigen offiziellen Nachtflugbegrenzung – steigen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich an“, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. „Ein konsequentes Nachtflugverbot ab 22 Uhr ist die einzige wirksame Antwort auf diese gravierende Fehlentwicklung, die zu einer Belastung zigtausender Menschen in Hamburg und Umgebung führt“, so Braasch.
Bürgerschaft entscheidet über weiteres Vorgehen
Die Bürgerschaft muss zunächst formal beschließen, dass die Volkspetition zustande gekommen ist. Anschließend werden BUND-Vertreter im Umweltausschuss angehört, danach trifft die Bürgerschaft ihre Entscheidung über die Forderungen. Sollten sich die Abgeordneten mehrheitlich nicht für eine Erweiterung des Nachtflugverbots aussprechen, wäre dies anders als bei einem Volksbegehren ohne unmittelbare politische Konsequenz.
Die Stadt kann als Mehrheitseignerin Einfluss auf den Flughafen ausüben, indem sie zum Beispiel die Betriebserlaubnis entsprechend ändert. Der BUND hatte beim Start der Volkspetition im März gehofft, das erforderliche Quorum noch vor den Sommerferien zu erreichen.