Hamburg . Nach ihrem Wahlkampfauftritt bei einer rechtsextremen türkischen Organisation ist die frühere Grünen-Politikerin weiter arbeitslos.
Die frühere Grünen-Politikerin und Bürgerschaftsvizepräsidentin Nebahat Güçlü ist nach ihrem Wahlkampfauftritt bei einer rechtsextremen türkischen Organisation auch weiterhin arbeitslos. Ihr früherer Arbeitgeber, der Paritätische Wohlfahrtsverband, hatte ihr im Frühjahr im Zusammenhang mit dem Auftritt fristlos gekündigt. Güçlü hatte geklagt, ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht führte am Dienstag nicht zu einer Einigung. Nun geht das Verfahren im September weiter.
Güçlü, die auch Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Hamburg ist, war am 18. Januar als Rednerin bei einer Veranstaltung der als extrem nationalistisch geltenden „Türk Federasyon“ aufgetreten, zu denen auch die „Grauen Wölfe“ gerechnet werden, die für viele Morde in der Türkei verantwortlich sind. Nach Bekanntwerden des Auftritts hatte die Grünen-Führung Güçlü aufgefordert, auf ihre Kandidatur auf Platz 25 der Landesliste zu verzichten. Da die 49-jährige Germanistin und Politologin das ablehnte, entschied der Vorstand, ein Ausschlussverfahren einzuleiten. Zugleich wurde der sofortige Verlust aller Mitgliederrechte verfügt. Mit Hilfe von vielen Tausend Personenstimmen gelang Güçlü gleichwohl der Einzug in die Bürgerschaft. Nachdem der Grünen-Vorstand vor dem Landes mit dem Ausschlussverfahren gescheitert war, trat sie selbst aus und gehört der Bürgerschaft als fraktionslose Abgeordnete an.
Das Urteil des Landesschiedsgerichts der Grünen, dessen Begründung nun vorliegt, stellt niemandem der Betroffenen ein gutes Zeugnis aus. So attestiert er Güçlü einen „fahrlässigen Verstoß“ gegen Grundsätze der Partei durch den Auftritt im Januar, außerdem ein „widersprüchliches und ungeschicktes Agieren in der Öffentlichkeit“. Gleichwohl habe es sich um „einen einzigen Fehler von kurzer Dauer“ gehandelt und eine Wiederholungsgefahr sei nicht wahrscheinlich. Zudem habe Güçlü beteuert, den bei der Veranstaltung gezeigten „Wolfsgruß“ nicht gesehen zu haben, der laut Schiedsgericht „mit dem ,Hitlergruß‘ vergleichbar ist“. Das Schiedsgericht um den Vorsitzenden Ernst Medecke weist zudem darauf hin, dass es in der Partei „anhaltend strittig ist...,mit welchem politischen Gegner man noch diskutieren darf oder sollte“. Im Ergebnis lehnte es einen Ausschluss ebenso ab wie eine Verwarnung Güçlüs. Den sofortigen Entzug der Mitgliederrechte hatte das Gericht ebenfalls verweigert.
Die Grünen-Spitze bleibt zwar in der Sache bis heute bei ihrer Position, räumt aber ein: „Im Schiedsgerichtsverfahren hat der Landesvorstand Fehler gemacht, die mit dazu geführt haben, dass die Auseinandersetzung mit Nebahat Güçlü noch weiter eskaliert ist. Diese Fehler bedauern wir.“