Die Politik prescht vor, die Kliniken sind kritisch. Denn das Hamburger Krankenhausgesetz führt zu unsicheren Verhältnissen.

Die Diagnose ist einleuchtend, die Therapie umstritten: Es gibt zu viele Krankenhäuser in Deutschland, zu viele Operationen, zu große Anreize, immer mehr stationär zu schneiden und zu behandeln. Das hat auch mit der alternden Gesellschaft zu tun und mit dem medizinischem Fortschritt. Es wäre deshalb zynisch, den Ärzten und Kliniken vorzuwerfen, die Antriebsfeder ihrer Arbeit sei pure Gewinnmaximierung. Denn obwohl es schwarze Schafe gibt, operiert kein verantwortungsbewusster Doktor ohne Sinn – und keiner absichtlich schlecht.

Hier sind wir bei der Qualität. Die medizinische Behandlung hierzulande ist hervorragend, in Hamburg sogar überdurchschnittlich. Alles ist relativ, keine Frage. Fehler werden überall gemacht. Aber es ist doch recht kühn, ausgerechnet in Hamburg als bundesweites Modell ein Krankenhausgesetz einzuführen, mit dem sogenannte Qualitäts-Maßstäbe zur Bedingung weiterer Krankenhausfinanzierung gesetzt werden. Löst man damit die Überkapazitäten? Wie genau misst man die Qualität?

Die Spezialisierung, die das Gesetz vorsieht, ist sinnvoll. Es ist auch ein Einstieg in eine bundesweite Marktbereinigung. Man kann verstehen, wenn die Hamburger Krankenhaus-Betreiber von Asklepios und Schön bis zu den frei-gemeinnützigen auf der Zinne sind. Sie wissen schlicht nicht, wie sehr ihr Wachstum bedroht ist, das wegen des Kliniksterbens im Umland organisch weitergehen dürfte. Wenn jeder Euro nicht zwei-, sondern gleich dreimal umgedreht wird, bleiben Investitionen und Innovationen auf der Strecke. Und die machen oft den Unterschied.

Wenn die Krankenhäuser nicht einmal im entferntesten kalkulieren können, welche Kosten jetzt auf sie zukommen, ist das alarmierend. Die Unsicherheit liegt nicht nur im Wirtschaftlichen, sondern auch im Juristischen. Es gibt beispielsweise keine Urteile, auf die man sich berufen kann, wenn künftig die Gesundheitsbehörde eine Station als nicht qualitätsgerecht schließen lässt. Dagegen könnte ein Krankenhaus klagen. Aber bevor der Fall beim Bundessozialgericht liegt, vergehen Jahre. Oder ist das das politische Kalkül hinter dem Gesetz von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks?