Senat macht Selbstbeschränkung auch für künftige Regierungen verbindlich. Umschichtungen sind weiter erlaubt.
Hamburg. Eine solche finanzpolitische Selbstbeschränkung hat es in Hamburg noch nicht gegeben: Der SPD-Senat will kommenden Dienstag ein "Finanzrahmengesetz" beschließen, in dem er sich selbst auferlegt, wie viel Geld die Stadt maximal ausgeben darf. Will dieser oder ein künftiger Senat dagegen verstoßen, müsste er zunächst die Bürgerschaft bitten, das Gesetz zu ändern - so eine scharfe Regelung ist nach Auskunft der Finanzbehörde bundesweit einmalig.
In dem Gesetzentwurf, der dem Abendblatt vorliegt, sind die Ausgabenobergrenzen bis zum Jahr 2020 festgelegt: Beginnend mit 11,79 Milliarden Euro 2013 steigert sich die Summe jährlich um 0,88 Prozent bis auf gut 12,54 Milliarden Euro im Jahr 2020. Mit dieser starren Festlegung will die SPD erreichen, dass Einnahmen und Ausgaben spätestens 2019 ausgeglichen sind und die Stadt die Schuldenbremse (sie gilt erst ab 2020) sicher einhält.
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"Wir wollen mit dem Finanzrahmengesetz die Bedeutung der langfristigen Haushaltsplanung unterstreichen und ihr die Verbindlichkeit eines Gesetzes geben", sagte Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) dem Abendblatt. Bislang ist nur vorgeschrieben, dass der Senat eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen muss, an die er jedoch nicht gebunden ist. Als SPD, Grüne und FDP 2011 die Schuldenbremse auch in der Hamburgischen Verfassung verankerten, forderten sie den Senat gleichzeitig auf, ein Finanzrahmengesetz zu erarbeiten. Dessen Vorlage begrüßten SPD-Fraktionschef Andreas Dressel und SPD-Finanzexperte Jan Quast als "wichtigen Schritt für ein Hamburg ohne neue Schulden. Zukünftig gibt es keine unverbindliche Finanzplanung mehr, sondern für Senat und Bürgerschaft gesetzlich festgelegte Ausgabenobergrenzen."
Umschichtungen innerhalb der Gesamtausgaben sind weiter erlaubt, eine Erhöhung des Rahmens nicht. Wenn ein Senat das dennoch vorhat, braucht er künftig mindestens zweimal die Zustimmung der Bürgerschaft: zunächst für die Änderung des Finanzrahmengesetzes, dann für die Erhöhung des Haushalts. Streng genommen, so schreibt der Senat, dürfte er sogar den Antrag auf Etaterhöhung erst nach einer Gesetzesänderung stellen.
Festgelegt sind in dem Gesetz auch "Zielgrößen" für die sonstigen Einnahmen, die die Stadt neben den Steuern kassiert, etwa Gebühren, Bußgelder oder Zuweisungen des Bundes. Sie sollen von 2,0 Milliarden Euro 2013 auf 2,45 Milliarden im Jahr 2020 steigen. Wird die Summe unterschritten, muss die Obergrenze für die Gesamtausgaben entsprechend reduziert werden. Umgekehrt gilt: Gibt es mehr "sonstige Einnahmen" als geplant, dürfen analog auch die Gesamtausgaben steigen.
Dies sehen Grüne und FDP sehr kritisch. Sie begrüßten zwar den Gesetzentwurf als "wichtiges Instrument für eine langfristige Haushaltskonsolidierung", so Anja Hajduk (Grüne). Dass der Senat eine Hintertür zur Überschreitung der Ausgabegrenzen eingebaut habe, gehe jedoch nicht, so Katja Suding (FDP). "Darüber müssen wir noch reden." Die Linke warnte vor "Verwüstungen" in der Stadt durch das "Diktat der Schuldenbremse". Die Partei hat die Kampagne "Abgescholzt" gestartet und im Internet einen "Kürzungsmelder" eingerichtet.