Sowohl der Baukonzern Hochtief als auch die städtische ReGe erklärten, dass die Verhandlungen um einen Terminplan geplatzt seien.
Hamburg. In der juristischen Auseinandersetzung um die Verzögerungen beim Bau der Elbphilharmonie ist ein außergerichtlicher Vergleich gescheitert. Sowohl der Baukonzern Hochtief als auch die städtische Realisierungsgesellschaft (ReGe) erklärten am Freitag, dass sie bei den Verhandlungen um einen Terminplan zu keiner Einigung gekommen seien. Nun muss das Hamburger Landgericht im Dezember über das weitere Fortgehen entscheiden.
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Die ReGe hatte Klage gegen Hochtief eingereicht. So soll geklärt werden, ob der Baukonzern einen detaillierten Terminplan zum weiteren Verlauf der Bauarbeiten zu liefern hat. Im Januar hatte Hochtief der Stadt mitgeteilt, dass sich die Fertigstellung des Hamburger Prestigeobjektes um ein Jahr verzögern wird. Der Baukonzern weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und verweist darauf, einen Bauplan geliefert und die ReGe regelmäßig über den Verlauf der Arbeiten informiert zu haben. Die ReGe will Hochtief in Regress nehmen, weil der Baukonzern den Fertigstellungstermin aus selbst verschuldeten Gründen nicht eingehalten habe. Im Raum stehen 13,5 Monate Bauzeitverlängerung und bis zu 40 Millionen Euro Vertragsstrafe.