Harburg. Juristisches Neuland: Hamburg übt erstmals Vorkaufsrecht bei Share Deal aus. Finanzsenator: „Klares Signal an den Immobilienmarkt!“

Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat das Vorkaufsrecht für das Gelände des „Freudenberger Areals“ in Harburg ausgeübt. Das etwa 57.000 Quadratmeter große Gebiet im Bereich der Seevestraße, Alte Seevestraße und Buxtehuder Straße bildet durch seine Lage als Eingang in den Binnenhafen und in unmittelbarer Nähe zum Harburger Bahnhof und der Harburger Innenstadt ein Schlüsselgrundstück im Bereich des östlichen Harburger Binnenhafens.

Die Stadt hat erstmals bei einem Verkauf von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft, einem „Share Deal“, ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt und damit juristisches Neuland betreten. Zwischen den Beteiligten konnte nun eine Einigung zur weiteren Abwicklung des Ankaufs erzielt werden, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wurde.

Finanzsenator: „Fall sendet das Signal aus, dass mit der Stadt gerechnet werden muss!“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sagt zu dem Vorgang: „Das Vorkaufsrecht ist als ultima Ratio ein unverzichtbares Instrument unserer Boden- und Stadtentwicklungspolitik. Der Fall beweist, dass sich unsere Beharrlichkeit auszahlt und auch ein ‚Share Deal‘ unser Vorkaufsrecht nicht aushebelt. Der Fall sendet deshalb an den Immobilienmarkt ein klares Signal aus, dass mit der Stadt und ihrer Intervention gerechnet werden muss. Mit dem Zugriff auf diese zentralen Flächen in Harburg kann die Stadt das Umfeld aktiv entwickeln und dessen Potenzial voll ausschöpfen. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der in dieser außergewöhnlich herausfordernden Konstellation mit klarer Konsequenz und großem Engagement ein Schlüsselareal der Stadtentwicklung für Harburg und die ganze Freie und Hansestadt Hamburg gesichert hat.“

Grünstrukturen entlang des Seevekanals sollen sichtbarer, Verkehrsströme umgeleitet werden

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Das Freudenberger Areal in direkter Nähe zum Harburger Bahnhof ist ein Schlüsselgrundstück mit großer städtebaulicher Bedeutung für Harburg. Mit dem Erwerb des Grundstücks kann das Areal nun unabhängig von Interessen Dritter entwickelt und die städtebaulichen Ziele Hamburgs bei der Entwicklung des östlichen Harburger Binnenhafens besser umgesetzt werden. Es ermöglicht, durch eine Neuordnung der Flächen und einen damit neuen Verlauf der Seevestraße eine bessere Verkehrsabwicklung zu erzeugen sowie die Grünstrukturen entlang des Seevekanals erlebbar zu machen. Gleichzeitig setzt die Stadt Hamburg ein klares Zeichen: Die erstmalige Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Share Deal unterstreicht, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Grundstücke zu sichern, die für die übergeordnete Entwicklung Hamburgs essenziell sind.“

Hamburg übt erstmals Vorkaufsrecht bei Share Deal aus und sichert sich das Schlüsselgrundstück im Harburger Binnenhafen.
Hamburg übt erstmals Vorkaufsrecht bei Share Deal aus und sichert sich das Schlüsselgrundstück im Harburger Binnenhafen. © HA | LENTHE-MEDIEN

Harburgs Bezirksamtsleiterin wünscht sich urbanes Stadtquartier mit Gewerbe und Freizeitnutzung

Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen: „Das ehemals von Harburg-Freudenberger genutzte Areal birgt ganz erhebliche Potenziale für die Entwicklung im östlichen Harburger Binnenhafen. Die Fläche eignet sich, um ein urbanes Stadtquartier unter anderem mit Gewerbe, Dienstleistungsangeboten und Freizeitnutzungen zu entwickeln, das einerseits an das Forschungs- und Innovationsquartier Binnenhafen anknüpft und andererseits von der guten Erreichbarkeit und Innenstadtrandlage profitiert. Gleichzeitig wird die Fläche vom Seevekanal durchflossen, der ihr eine grüne Mitte verleiht. Als Tor zum Harburger Binnenhafen ist zudem eine attraktive und barrierefreie Fuß- und Fahrradverbindung zwischen dem Bahnhofsareal und dem Binnenhafen geplant.“

Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts soll die geordnete Entwicklung des östlichen Harburger Binnenhafens sichergestellt und eine städtebauliche Fehlentwicklung an der Schnittstelle zwischen Harburger Binnenhafen und Innenstadt Harburg unterbunden werden. Die Stadt hatte durch eine Verordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts die Möglichkeit eines Zugriffs auf Grundstücke geschaffen, um geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen leichter durchführen zu können.

Das „Freudenberger Areal“ in Harburg.
Das „Freudenberger Areal“ in Harburg. © HA | LENTHE-MEDIEN