Hamburg. Die Rechtspopulisten waren 2019 in Harburg mit fünf Abgeordneten in die Bezirksversammlung eingezogen. Nun stellen sie nur noch eine.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Harburger Bezirksversammlung ist nicht mehr Mitglied der AfD. Die Partei hat Harald Groterjahn endgültig ausgeschlossen. Dem Ausschluss, den der Hamburger Landesverband schon im vergangenen Jahr beschlossen hatte, hatte Groterjahn widersprochen, ebenso wie einem Spruch des parteiinternen Schiedsgerichts auf Hamburger Ebene, der den Ausschluss bestätigte. Nun hat auch ein Bundesschiedsgericht entschieden, dass der Parteiausschluss rechtens sei.

Der dreiköpfigen AfD-Fraktion in der Harburger Bezirksversammlung gehört damit nur noch eine Abgeordnete an, die auch Mitglied der rechtspopulistischen Partei ist. Fraktionsmitglied Andreas Rüdiger war bereits selbst aus der AfD-Fraktion ausgetreten, bevor er überhaupt Abgeordneter wurde.

Mit fünf Abgeordneten war die AfD 2019 in die Bezirksversammlung eingezogen

In der Bezirksversammlung ist Rüdiger nie aufgetaucht. Auch Groterjahn und Petersen waren lange kaum einmal bei Sitzungen anwesend. Mit fünf Abgeordneten war die AfD 2019 in die Bezirksversammlung eingezogen. Die Fraktion schrumpfte erstmals, als Timo Feineis durch Wegzug aus dem Bezirk sein Mandat verlor und Olga Petersen für ihn nachrückte.

Petersen war im Landesverband und in der Bürgerschaftsfraktion zuvor mehrmals mit den jeweiligen Spitzen aneinandergeraten. Die AfD Bezirksfraktion nahm Petersen – wahrscheinlich deshalb – nicht auf und verkleinerte sich auf vier Abgeordnete. Petersen blieb fraktionslos und meistens fern.

Mit dem Fraktionsstatus verbunden sind finanzielle Mittel

Die dramatische Wende kam 2021: Harald Groterjahn und Andreas Rüdiger traten aus der bisherigen AfD-Fraktion aus und gründeten zusammen mit Olga Petersen eine neue. Fraktionslos zurück blieben Mathias Arft und Ulf Bischoff, denn die Mindestanzahl an Abgeordneten für einen Fraktionsstatus ist drei.

Mit dem Fraktionsstatus verbunden sind finanzielle Mittel aus Steuergeldern, unter anderem für ein Fraktionsbüro und einen Fraktionsgeschäftsführer. Beides hatte die neue kleine AfD-Fraktion jedoch über lange Zeit nicht. Auch in den Sitzungen blieb die AfD-Fraktion (neu) lange ein Phantom, wenn man von gelegentlichen Teilnahmen Groterjahns an Online-Sitzungen absieht.

Das Parteiausschlussverfahren gegen Groterjahn hatte der aus der Fraktion verbannte Matthias Arft angestrengt. Der Vorwurf: Die Gründung der neuen Fraktion schade der Partei.

Arft und Bischoff hatten auch beantragt, Andreas Rüdiger wegen Dauerabwesenheit aus der Bezirksversammlung auszuschließen, scheiterten jedoch an den Stimmen aller anderen Parteien, denen der Zoff am rechten Rand ganz Recht ist. Der AfD-Landesverband hatte Groterjahn, Petersen und Rüdiger auf Drängen Arfts auch untersagt, sich AfD-Fraktion zu nennen.