Harburg. Die seit einem Jahr bestehende „neue AfD-Fraktion“ soll laut Landesvorstandsbeschluss nicht mehr den Parteinamen im Fraktionstitel führen dürfen

Auf der rechten Seite der Harburger Bezirkspolitik knirscht es weiter. Die neuste Entwicklung: Die seit einem Jahr bestehende „neue AfD-Fraktion“ soll gemäß einem Landesvorstandsbeschluss der AfD nicht mehr den Parteinamen in ihrem Fraktionstitel führen dürfen. Gegen den Vorsitzenden der Fraktion wurde nach Auskunft des fraktionslosen AfD-Abgeordneten Matthias Arft ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet.

Die Zerwürfnisse am rechten Rand hatten begonnen, nachdem im Februar 2021 die AfD-Abgeordnete Olga Petersen für das Bezirksversammlungsmitglied Timo Feineis in die Harburger Bezirksversammlung nachgerückt war. Die damalige AfD-Fraktion nahm Petersen nicht auf. So war Petersen zwar Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordnete der AfD, in der Bezirksversammlung allerdings fraktionslos.

Fraktionsstatus berechtigt zum Erhalt von Zuschüssen für ein Büro

Das änderte sich ein halbes Jahr später: Aus der alten AfD-Fraktion traten Harald Groterjahn und Andreas Rüdiger aus und gründeten zusammen mit Olga Petersen die „AfD-Fraktion (neu)“, so der offizielle Titel. Aus der alten Fraktion verblieben zwei Abgeordnete, Matthias Arft und Ulf Bischoff. Die sind seitdem ihrerseits fraktionslos, da die Mindest-Abgeordnetenzahl, um eine Fraktion zu bilden drei Abgeordnete beträgt.

Der Fraktionsstatus ist nicht nur wichtig, um alle Informations- und Beteiligungsrechte in der Bezirkspolitik zu erlangen. Fraktionen haben auch Anspruch auf Zuschüsse zum Unterhalt eines Büros und zur Bezahlung einer hauptamtlichen Geschäftsführung.

Zwei schriftliche Anfragen, eine davon zum Thema Igelschutz

Viel von sich Reden gemacht hat die neue Fraktion im vergangenen Jahr nicht: Keine Anträge, nicht einmal eine Handvoll Redebeiträge, gerade mal zwei schriftliche Anfragen, eine davon zum Thema Igelschutz. Arft und Bischoff waren da auch ohne Büro und Geschäftsführer deutlich aktiver. Der AfD-Landesbeschluss hat für die dreiköpfige Fraktion nicht zur Konsequenz, dass sie sich auflösen muss. Möglicherweise muss sie sich aber tatsächlich umbenennen.