Erneut wird vor Gericht über das Strafmaß des bereits verurteilten Täters verhandelt. BGH hatte das erste Urteil als zu hart eingestuft.

Hamburg. Im sogenannten 20-Cent-Prozess wird seit Montag vor dem Hamburger Landgericht erneut über das Strafmaß für einen der verurteilten Täter verhandelt. „Der Angeklagte ist einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, es geht jetzt nur noch um die Höhe der Jugendstrafe“, erklärte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn beim Prozessauftakt. In erster Instanz war der 19-Jährige zu drei Jahren und vier Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche gemeinsam mit einem jüngeren Mittäter im Juni 2009 einen 44-Jährigen um 20 Cent angebettelt und auf ihn eingeprügelt hatte. Der Mann starb später an seinen Verletzungen.

+++Die dicke Strafakte des 20-Cent-Schlägers Berhan I.+++

Die Verteidigung des älteren Angeklagten hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Juni dieses Jahres das erste Urteil, kritisierte jedoch die Begründung der Haftstrafe. „Ich bin zuversichtlich, dass mein Mandant nun eine Jugendstrafe auf Bewährung bekommt, mit der Auflage, an einem sozialen Training teilzunehmen“, sagte der Verteidiger des 19-Jährigen nach dem ersten Verhandlungstag. Der nicht-öffentliche Prozess war ursprünglich auf drei Tage angelegt, die Beweisaufnahme wurde jedoch nach Angaben des Verteidigers bereits am Montag abgeschlossen. Es sei nur eine Zeugin, die Abteilungsleiterin des Gefängnisses, in dem der Jugendliche acht Monate in Untersuchungshaft saß, gehört worden.

Bereits am Dienstag sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren. Auch ein Urteil könnte dann schon gesprochen werden. „Der BGH hat nicht eindeutig gesagt, dass hier ein milderes Urteil zu verhängen ist – aber einige Hinweise darauf gegeben“, sagte Müller-Horn.

Im ersten Prozess im vergangenen Jahr hatte das Gericht bei den Angeklagten keinen Tötungsvorsatz festgestellt. Demnach hatten die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen den 44-Jährigen im Juni 2009 in einer Fußgängerunterführung nahe dem S-Bahnhof Hamburg-Harburg um 20 Cent angebettelt. Als der Dachdecker ablehnte, schlug der ältere Jugendliche unvermittelt zu. Der Mann fiel ungebremst mit dem Kopf auf die Steine. Anschließend traktierte der jüngere Angeklagte das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper. Nach Angaben der Gerichtsmedizin starb der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls mit dem Hinterkopf. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.