Im erneuten Verfahren gegen den 19-Jährigen wurde jetzt aus 3,4 Jahren Haft eine Strafe auf Bewährung. Der BGH hatte neu verhandeln lassen.

Hamburg. Im sogenannten 20-Cent-Prozess ist der Angeklagte vor dem Hamburger Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damit fiel das Urteil in dem erneuten Verfahren gegen den 19-Jährigen deutlich milder aus als in erster Instanz. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge war der Jugendliche vor einem Jahr zu drei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte dagegen Revision eingelegt. Als Bewährungsauflage muss der 19-Jährige nun an einem sozialen Training teilnehmen.

Der Angeklagte hatte gemeinsam mit einem jüngeren Mittäter im Juni 2009 einen 44-Jährigen um 20 Cent angebettelt. Als dieser sich weigerte, prügelten die Jugendlichen auf den Mann ein. Der Dachdecker starb später an seinen Verletzungen.

+++ Die dicke Strafakte des 20-Cent-Schlägers Berhan I. +++

Der Bundesgerichtshof bestätigte im Juni den Schuldspruch des Landgerichts Hamburg, die Richter kritisierten jedoch die Begründung der Haftstrafe. In der erneuten Verhandlung wurde deshalb nur die Höhe des Strafmaßes neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Jugendhaft gefordert.