Hamburg. SPD, CDU und FPD fordern die Offenlegung des Rechtsgutachtens. Welche Kritik sie am amtierenden grünen Bezirksamtsleiter üben.
Der Streit um das Stavenhagenhaus geht auch nach der Fertigstellung eines Rechtsgutachtens in der vergangenen Woche weiter. Darin geht es um die prinzipielle Frage, ob und in welcher Form ein gastronomisches Angebot in dem Stadtteilkulturzentrum im Hamburger Stadtteil Groß Borstel möglich ist.
Seitdem das Café Herzstück nach einer Nachbarschaftsklage Anfang des Jahres wieder schließen musste, gibt es dort gar kein gastronomisches Angebot mehr. Davor hatte das Hausmeisterehepaar bei Veranstaltungen ausgeschenkt. Laut Alexander Fricke, Sprecher des Bezirks Nord, war die wichtigste Botschaft des Rechtsgutachtens in Kurzform: „Eine gastronomische Nutzung im Stavenhagenhaus ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.“
Groß Borstel: Streit um das Stavenhagenhaus geht trotz des Gutachtens weiter
Nun haben SPD, CDU und FDP, die aktuell Koalitionsverhandlungen im Bezirk Nord führen, eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Sie kritisieren darin, „dass die Grünen-Fraktion schnellschussartig direkt nach Eingang des Rechtsgutachtens versuchte, mit ihrem Antrag die notwendige Diskussion zum weiteren Vorgehen vorwegzunehmen und von den eklatanten Fehlern des Bezirksamtsleiters abzulenken.“ Kritik üben die drei Fraktionen auch am Kommunal-Verein 1889 von Groß Borstel, weil dieser sich ebenfalls rasch geäußert hatte und sich bestärkt darin sieht, dass ein Gastronomiebetrieb rechtmäßig ist.
Die drei Fraktionen schreiben, sie wollten offene Fragen klären und zum Wohl des Stadtteils Groß Borstel und seiner Bürgerinnen und Bürger eine rechtssichere und einvernehmliche Lösung erarbeiten. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP zur Bezirksversammlung am 12. Dezember fordern sie das Bezirksamt auf, das Gutachten zu veröffentlichen „und umgehend alle Beteiligten für den Austausch über das weitere Vorgehen unter externer Moderation zusammenzubringen“. Parallel dazu solle das Bezirksamt die notwendigen Schritte für ein baurechtliches Verfahren vorbereiten.
SPD-Fraktion sieht „handwerkliche Fehler bei Verpachtung“ im Stavenhagenhaus in Groß Borstel
Die SPD-Bezirksabgeordnete für den Wahlkreis Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf und Fuhlsbüttel, Daniela Kerkow, sieht „massive handwerkliche Fehler bei der Verpachtung“, weil lediglich eine gaststättenrechtlichen Genehmigung ohne die notwendige baurechtliche Genehmigung erteilt worden sei. „Gleichzeitig liefert das Gutachten aber auch eine solide Handlungsempfehlung, wie und in welchem Umfang eine gastronomische Nutzung bei einer vorrangig kulturellen Nutzung des Stavenhagenhauses genehmigungsfähig wäre“, so Kerkow. In einem solchen Verfahren würden zudem auch die möglichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft geprüft und falls erforderlich Auflagen gemacht. So bestünde eine größtmögliche Rechtssicherheit für die zukünftige Cafénutzung.
Die SPD werde sich dafür einsetzen, dass alle Interessensgruppen unter einer Moderation gemeinsam mit dem Bezirksamt nochmals an einen Tisch kommen, um zu besprechen, wie der Cafébetrieb im Stavenhagenhaus unter Beachtung der Vorgaben des Gutachtens gestaltet werden solle.
Café im Stavenhagenhaus in Hamburg: CDU-Politiker wirft Bezirksamtsleiter Dilettantismus vor
Andreas Schott (CDU), Sprecher im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel, wirft dem amtierenden grünen Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz vor, den Café-Betrieb zu Jahresbeginn dilettantisch vorbereitet zu haben. „Es hätte unter anderem eines Baugenehmigungsverfahrens bedurft.“ Erst auf Druck der künftigen Koalitionsfraktionen habe dieser eine gründliche rechtliche Prüfung der Möglichkeiten durchgeführt. „Das Ergebnis gibt jetzt klare Rahmenbedingungen für künftige Planungen vor“, so Schott.
Auch Claus-Joachim Dickow, FDP-Fraktionsvorsitzender, sieht Fehler bei Werner-Boelz: „Es ist unverständlich, dass der Bezirksamtsleiter nicht schon früher Rechtsrat eingeholt, sondern stattdessen versucht hat, eine voll gastronomische Lösung mit Nutzung des Gartens durchzusetzen. Es müssen nun die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden, um das umzusetzen, was das Gutachten für die Schaffung eines angemessenen Gastronomieangebots für erforderlich hält.“
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Ulrike Zeising, 1. Vorsitzende des Kommunalvereins, verweist darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von Groß Borstel seit 20 Jahren die Öffnung des Hauses als einen Treffpunkt für alle fordern. In dem 2019 vom Senat gestarteten RISE-Prozess (Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung) sei die Öffnung des Stavenhagenhauses ein Schlüsselprojekt, neben der Umgestaltung der Borsteler Chaussee, sagt Zeising, die sich durch das Rechtsgutachten bestärkt sieht.