Hamburg. Vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Alster finden nach wie vor Versammlungen statt. Das Bezirksamt prüft ein Verbot.

In dieser Woche versammeln sich erneut Muslime vor der geschlossenen Blauen Moschee in Hamburg. Seit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IHZ) in prominenter Lage an der Außenalster finden hier regelmäßig solche Zusammenkünfte statt. Anlass der Gebete und Demonstrationen auf der Straße ist die Entscheidung des Bundes, die Blaue Moschee in Hamburg als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ zu verbieten. Bei der Polizei sind die Zusammenkünfte meist unter dem Motto „Wiedereröffnung der Imam Ali Moschee!“ angemeldet worden.

Gegen diese Veranstaltungen, die mit Ansprachen von Predigern und Durchfahrtsverboten auf der Uhlenhorst einhergehen, regt sich Kritik der Anwohner. Sie beklagen Sperrungen der Straßen rund um das geschlossene Gotteshaus und die Lautstärke der nun im Freien durchgeführten Predigten. Das Bezirksamt Nord prüft aktuell, ob die Versammlungen an der Alster auch in Zukunft stattfinden dürfen.

Thering zu Blauer Moschee: Einschalten des Bezirksamts war überfällig

Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, bezeichnet das Einschalten des Bezirksamts in dieser Frage als überfällig: „Die angespannte Lage rund um die geschlossene Blaue Moschee an der Alster zeigt deutlich: Die Schließung war richtig.“ Es ginge nicht an, dass für Predigten jeden Freitag Straßen gesperrt werden und ein großes Polizeiaufgebot anrücken müsse. „Das darf kein Dauerzustand werden“, fordert Thering.

Der Senat hätte die Folgen dieses laut Bürgermeister Tschentscher gut vorbereiteten Verbots der Blauen Moschee vorher bedenken müssen und eine Belastung für die unmittelbaren Anwohner von vornherein unterbinden müssen, moniert Thering. „Dass das Bezirksamt jetzt erst prüft und so lange die unhaltbare Situation vor Ort duldet, zeigt, dass das Gegenteil der Fall ist.“

Blaue Moschee: Prüfung der Verbote nimmt Zeit in Anspruch

Dem Bezirksamt Nord liegt seit dem 19. August ein prüffähiger Antrag vor, sagt Bezirksamtssprecher Alexander Fricke zu dem Thema. Die verfahrensrechtliche Prüfung des Antrages werde noch einige Tage in Anspruch nehmen. Daher sei in dieser Woche noch kein Verbot ausgesprochen worden. Derweil ist nun auch zu einer Gegendemo aufgerufen worden – diese steht unter dem Motto „Das IZH muss geschlossen bleiben“.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach ihrem Verbot des IZH betont, die Bundesregierung handele nicht gegen eine Religion. „Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt.“ In diesem Spannungsfeld muss die Entscheidung für oder gegen weitere Treffen an der Straße Schöne Aussicht – dem Sitz des IZH – nun fallen.

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Dennis Thering betont, dass es nun darum gehe, mit Aufklärung und Bildung weiteren Radikalisierungen entgegenzutreten. „Wir dürfen den Islamismus auf unseren Straßen nicht akzeptieren.“