Hamburg. Nachbarn beschweren sich über Lautstärke der Predigten im Freien und anhaltende Straßensperrungen. Wie das Bezirksamt reagiert.

Seit der Bund die Blaue Moschee in Hamburg als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ verboten hat, finden vor dem Gotteshaus regelmäßig Treffen der Gläubigen statt. Donnerstags und freitags strömen weiterhin Dutzende Menschen zur Schönen Aussicht, wo sie sich auf Teppichen auf der Straße an der Alster niederlassen. Bei der Polizei sind diese Zusammenkünfte meist unter dem Motto „Wiedereröffnung der Imam Ali Moschee!“ angemeldet worden. Vor Ort sprechen die Ordner in Signalwesten an Freitagen stets von „Gebeten“.

Die Frauen und Männer werden dabei regelmäßig von einem Prediger angeleitet, dieser spricht meist auf Deutsch in ein Mikrofon. Zuletzt ging es dabei um Themen wie gesellschaftliche Verantwortung oder der Kampf gegen die Einsamkeit Einzelner. Die Zusammenkünfte vor dem als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) rufen inzwischen allerdings mehr und mehr Kritiker auf den Plan.

Blaue Moschee: Anwohner beschweren sich bei Polizei Hamburg über Lautstärke der Predigten

So haben sich Nachbarn aus dem Wohngebiet neben der Moschee über die Lautstärke der Predigten mit „Lautsprecherverstärkung“ beschwert. Jeweils rund eine Stunde dauere dies. Das sei jetzt natürlich deutlich lauter als vorher, als die Gebete noch im Gebäude stattfanden. Die Polizei, so ein Sprecher auf Anfrage des Abendblatts, habe „ein Auge darauf“. Das heißt, die Beamten würden im Falle einer Lärmbelästigung einschreiten.

Freitagsgebet
Das nach wie vor stattfindende Freitagsgebet vor der geschlossenen Blauen Moschee: Ein Prediger steht vor den Menschen, die zur Schönen Aussicht an der Alster in Hamburg gekommen sind. © FUNKE Foto Services | Michael Rauhe

Ob die Praxis der Gebete allerdings weiterhin beibehalten werden darf, liegt inzwischen nicht mehr im Ermessen der Polizei. Diese Frage muss nun das Bezirksamt beantworten. In dieser Woche dürfen die Gebete aber weiterhin stattfinden. „Beim Bezirksamt Hamburg-Nord wurde ein Antrag auf Sondernutzung für die Durchführung von öffentlichen Gebeten vor der Blauen Moschee gestellt“, sagt Sprecher Alexander Fricke. Seit dem 19. August liege ein prüffähiger Antrag vor. „Da die verfahrensrechtliche Prüfung des Antrages mit den eingereichten Anlagen noch einige Tage in Anspruch nehmen wird, wird das Bezirksamt die öffentlichen Gebete am 22. und 23. August dulden.“

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Das bedeutet, dass auch die Straßensperrungen rund um die Moschee so lange durchgesetzt werden, wie die Versammlungen vor dem Gotteshaus anhalten. Regelmäßig waren die Autofahrer bisher an drei Punkten mit Zufahrten zur Schönen Aussicht abgewiesen worden.

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So stand die Polizei etwa an der Fährhausstraße, an der Karlstraße und der Auguststraße, jeweils donnerstags zwischen 20 und 22 Uhr und freitags von 13 bis 15 Uhr, und verhinderte die Durchfahrt. Diese Beschränkungen waren ebenfalls von Anliegern, etwa aus dem Ruderclub an der Alster, kritisiert worden.

Wenn es nach den Gläubigen geht, sollen die Freitagsgebete auf der Straße auch in Zukunft stattfinden, zumal der verbotene Verein jetzt auch gegen die Schließung der Moschee geklagt hat. Ein Prediger sagte: „Wir werden uns versammeln. Wenn man es uns hier verbietet, werden wir es woanders machen – nicht um zu provozieren, sondern weil wir wissen, dass es unser Recht ist, unsere Gebete auszuführen.“