Hamburg. Viele Familien in Hamburg sind auf der Suche nach einem Kleingarten. Dennoch sind viele der Parzellen ungenutzt. Die Gründe.
- Hunderte Kleingärten in Hamburg finden keinen neuen Pächter. Die Gründe dafür sind zahlreich: von Familienstreitigkeiten bis hin zu Pächtern, die gesundheitlich die für eine Übernahme erforderlichen Reparaturen nicht bewältigen können.
- Denn: Bevor man das Nutzungsrecht an seinem Kleingarten an den Verein wieder abgeben kann, müssen individuell eingerichtete Gegenstände abmontiert und mögliche Schäden an der Laube ausgebessert werden. Sonst dürfen viele Vereine allein per Satzung die Parzellen nicht zurücknehmen.
Wer häufiger durch Hamburgs Kleingartenanlagen spaziert, dem wird es bereits ins Auge gesprungen sein. Umso mehr, wenn er oder sie schon lange auf eine eigene Parzelle wartet: Einige Gärten stehen ganz offensichtlich leer. Wie Geisterhäuser sehen die Lauben zum Teil aus, bei manchen stehen noch Gartengeräte herum, Besen lehnen an der Wand – ganz als ob die Pächter von heute auf morgen einfach genug gehabt hätten.
Einige Lauben sind schon so verwittert und die Gärten so verwuchert, dass davon auszugehen ist, dass der Leerstand schon Jahre andauert. Und manch einer fragt sich: Wie kann es sein, dass auf der einen Seite Hunderte Hamburger auf einen Garten warten und dass auf der anderen Seite etliche Gärten leer stehen und mit jeder Woche, in der sich niemand kümmert, weiter verwildern?
Kleingarten Hamburg: Hunderte Lauben stehen leer – so wie die von Uwe Niepel
Warum die Antwort nicht ganz einfach ist, lässt sich am Beispiel von Uwe Niepel erzählen, der seit 47 Jahren eine Parzelle im Kleingartenverein 461 in Langenhorn hat. Viele Sommer hat er dort verbracht, hat Unkraut gerupft, Hecken geschnitten, sich über die Ernte gefreut – oder die Schädlinge verflucht, weil sie mal wieder schneller waren.
Die Laube hat er einst mit eigenen Händen aufgebaut. Doch nun geht es nicht mehr. Wegen seines hohen Alters und einer schweren Erkrankung hat sich der 82-Jährige im vergangenen Sommer entschieden, den Garten aufzugeben.
Kleingarten abgeben? Ohne Mängelbeseitigung keine Übergabe
Doch schnell wurde klar, dass das so einfach nicht gehen würde. Denn die Schätzkommission, die vor jedem Pächterwechsel den Wert ermittelt, hat einige Mängel beanstandet, die Niepel erst noch an der Laube und auf dem Grundstück beheben müsste.
„Das Haus selbst ist renovierungsbedürftig, einige Teile müssten auch zurückgebaut werden.“ Auch auf dem Grundstück sei noch einiges zu tun. „Alternativ könnte ich die Laube auch ganz abreißen lassen“, so Niepel. Das Problem: „Körperlich schaffe ich das nicht mehr und finanziell ist es mir nicht möglich, eine Firma zu beauftragen.“
Kleingärtner aus Langenhorn muss Laube wohl verrotten lassen
Niepels Ansatz: „Es muss doch möglich sein, dass man mit Augenmaß vorgeht und im Einzelfall pragmatische Lösungen finden kann. Es gibt doch garantiert Bastler, die das gerne machen und die sich über einen Garten für ihre Familie freuen.“ Der 82-Jährige stellt klar: „Wenn wir uns weiter nicht einigen können, bin ich dazu gezwungen, die Laube verrotten zu lassen. Und das möchte ich auf keinen Fall.“
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Einfach einen Bastler suchen, der erst die Arbeiten und dann die Laube übernimmt – ein Vorschlag, der nach einer pragmatischen Lösung klingt. Also einfach mal ein Auge zudrücken, und dann kann sich bald vielleicht eine Familie mit Kindern über den Garten freuen? Doch so einfach ist es offenbar nicht.
Kleingarten in Hamburg abgeben? Es gibt bestimmte Vorschriften
Dirk Sielmann, Geschäftsführer des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg, erklärt jedenfalls: „Bei einer Pachtaufgabe ist vorgeschrieben, dass zunächst eine Wertermittlung stattfindet. Das ist wichtig, damit eine Summe festgelegt werden kann, die der Folgepächter als Abstand für die Laube bezahlt. Bis das aber stattfinden kann, muss alles abgebaut werden, das per Gartenordnung untersagt ist. Das kann ein eigens aufgebauter Schuppen sein, ein Trampolin oder Laubenerweiterungen, die die vorgeschriebene Maximalgröße überschreiten.“
Nicht zulässig sei es, diese Aufgaben dem Folgepächter aufzudrücken. Was aber, wenn das wie im Fall von Uwe Niepel nicht so einfach geht? Was, wenn der Pächter die Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst erledigen kann und das Geld fehlt, um eine Firma zu beauftragen?
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„Dann würde der Verein das notfalls per Räumungsklage erzwingen oder per Pachtaufhebungsvertrag regeln, dass der Verein und damit die Allgemeinheit die Kosten übernimmt. Beides sind keine guten Lösungen, aber rechtlich gibt es keine anderen Möglichkeiten“, so Sielmann.
Hunderte Kleingärten in Hamburg verwittern – ein Grund: Familienstreitigkeiten
Aber Fälle wie der von Herrn Niepel aus Langenhorn sind nur ein Grund dafür, warum einige Gärten trotz hoher Nachfrage nach und nach verwittern. Dirk Sielmann schätzt, dass rund zwei Prozent aller rund 34.500 Kleingärten in Hamburg leer stehen, also durchaus einige Hundert Grundstücke. Bei den meisten aber sei der Zustand nur temporär, weil es sich um eine Übergangszeit zwischen zwei Pachtverträgen handle.
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Aber es gebe auch andere Fälle, in denen Familienstreitigkeiten auf dem Gartengrundstück ausgetragen werden und sich lange hinziehen. „Gibt es etwa einen Scheidungsfall bei dem beide Eheleute im Pachtvertrag stehen und sich nicht einigen können, dann kann sich das durchaus über Jahre hinziehen. Das ist höchst ärgerlich“, so Sielmann. Weiter gebe es Fälle, in denen die Pächter nicht mehr auffindbar sind. „Auch hier dauert es Jahre, bis die Gartenvereine rechtlich eingreifen können.“ Sielmann betont aber auch: „Die meisten Übergaben verlaufen reibungslos.“