Hamburg. Für Anwohner von Hegestieg und Hegestraße sowie für Gewerbetreibenden sollen Lösungen gefunden werden. Wie diese aussehen könnten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) will versuchen, die Situation für die Anwohner des Bewohnerparkgebiets N106 zu verbessern. Wie berichtet, müssen die Autofahrer, die am Hegestieg und im nördlichen Teil der Hegestraße leben, in Hoheluft-Ost parken, wenn sie in den beiden Straßen keinen Parkplatz finden.
Hoheluft-Ost: Was eine Lösung so schwierig macht
Die ihnen dort zugewiesene Parkzone liegt aber jenseits von Eppendorfer Baum und Eppendorfer Landstraße und ist nur umständlich zu erreichen. Wie die Verkehrsbehörde nun auf Abendblatt-Anfrage bestätigte, hätten bereits direkte Gespräche mit Betroffenen stattgefunden.
„Wir versuchen hier eine Lösung innerhalb des vom Bund vorgegebenen Rechtsrahmens zu finden“, so Sprecher Dennis Heinert. „Eine Herausforderung dabei ist aber, dass die Seitenlängen der Bewohnerparkzonen in der deutschlandweit gültigen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung auf 1000 Meter begrenzt sind.“
Die BVM wirke bereits auf Bundesebene darauf hin, dass dieser „sehr starre und restriktive Rechtsrahmen“ im Interesse der betroffenen Menschen flexibilisiert werde.
Parkzonen werden nach bestimmten Gegebenheiten festgelegt
Grundsätzlich werden Bewohnerparkzonen in einem mehrstufigen Prozess festgelegt. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) entwerfe zunächst auf Basis seiner vor-Ort-Untersuchungen und unter Berücksichtigung de rechtlichen Vorgaben einen Vorschlag. Bei der Planung der Hamburger Zonen orientiere er sich üblicherweise an Verkehrsachsen, städtebaulichen Grenzen und örtlichen Zusammenhängen.
Dieser Entwurf werde dann Bezirk und Anwohnern vorgestellt und auf Basis der Rückmeldungen gegebenenfalls angepasst, so Heinert. Auch in Eppendorf wurden die Zonen so zugeschnitten. Er sei zuversichtlich, dass für die Anwohner von Hegestieg und Hegestraße eine Lösung zu finden.
Hoheluft-Ost: Auch Geschäftsleute dürfen auf eine Lösung hoffen
Auch die Geschäftsleute aus Hoheluft-Ost, die weder einen Bewohnerparkausweis noch eine Ausnahmegenehmigung für ihre betriebswichtigen Autos erhalten, dürfen hoffen. „Wir stehen mit den Gewerbetreibenden kontinuierlich im Kontakt um zu schauen, ob die Kriterien weiter entwickelt werden müssen, damit sie für notwendige Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erhalten“, so Heinert.
Anwohnerin von Hofweg darf wieder vor dem Haus parken
Unterdessen kann auch eine Anwohnerin des Hofwegs einen Erfolg verzeichnen. Wie alle Nachbarn auf der westlichen Straßenseite wurde sie nicht der Parkzone Hofweg (N109), sondern der Zone Feenteich (N110) zugeordnet – sie hätte also nicht mehr vor dem Haus parken dürfen.
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Die Uhlenhorsterin (Name der Redaktion bekannt) hatte sich beim LBV beschwert und erhielt jetzt einen neuen Bewohnerparkausweis, der sich berechtigt, in der Bewohnerparkzone Hofweg zu parken.