Hamburg. Laut Koalitionsvertrag sollen beliebte Laufstrecken in Hamburg beleuchtet sein. Doch die zuständige Umweltbehörde stellt sich quer.
- 20 Jahre lang leuchteten Pollerlampen Spaziergängern und Joggern an der westlichen Alsterseite in Harvestehude.
- Nun sollen die kaputten Lampen aus Naturschutzgründen nicht ersetzt werden.
- Umweltbehörde legt strenge Maßstäbe an.
Zu dieser Jahreszeit ist es morgens und ab dem späten Nachmittag stockdunkel auf den Wegen an der Alster. Vor allem, weil seit einigen Wochen die Beleuchtung zwischen der Wasserschutzpolizei-Station und der Krugkoppelbrücke in Harvestehude nur noch vereinzelt funktioniert. Frauen, die dort in der Dunkelheit unterwegs sind, fühlen sich äußerst unwohl. Auch die Bezirksversammlung Eimsbüttel und Hamburger Privatleute setzten sich nun vehement für eine Beleuchtung ein.
Dass die kaputten Lampen auf einer Strecke von 1,4 Kilometern entlang einer der beliebtesten Laufstrecken in Hamburg nicht ersetzt werden, sorgt für Ärger und Unverständnis bei vielen Sportlern und Spaziergängern. Ursprünglich waren 40 Lampen vor 20 Jahren an der Alster angebracht und von Unternehmen gesponsort worden. Nun sind die noch 30 vorhandenen Lampen marode – und Ersatz ist nicht in Sicht.
Alster in Hamburg: Neue Lampen seien zu teuer und würden der Natur schaden
Zum einen seien neue Lampen zu teuer, heißt es. Genaue Angaben darüber, wie viel diese kosten würden, können auf Abendblatt-Anfrage jedoch weder die Umweltbehörde noch die ebenfalls zuständige Hamburg Verkehrsanlagen GmbH machen. 2004 hatten die Zuständigen im Abendblatt davon gesprochen, dass die Leuchten zusammen kaum mehr Strom als ein Wäschetrockner verbrauchten.
Zum anderen aber, und dieses Argument ist neu, schade das Licht an der Außenalster der Natur. Generell ist hier keine Beleuchtung vorgesehen, um die Lichtverschmutzung in Hamburg nicht weiter zu erhöhen.
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„Grün- und Erholungsanlagen und Wege werden aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich nicht beleuchtet“, so Franziska Fleischhauer von der zuständigen Umweltbehörde. Gegen den systematischen Ausbau der Beleuchtung von Grünanlagen sprechen nach Angaben der Umweltbehörde neben dem Kostenaufwand insbesondere ökologische Aspekte des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes hinsichtlich des Schutzes vor Lichtemissionen.
Weg an der Alster laut Hamburger Behörde kein „Ausnahmefall“, der beleuchtet werden muss
Im Ausnahmefall werde lediglich bei viel genutzten Wegen zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen eine Beleuchtung eingerichtet, sofern keine beleuchteten Wegealternativen zur Verfügung stehen. Franziska Fleischhauer: „Der Weg an der Alster gehört nicht zu diesen Ausnahmefällen.“
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Die etwa einen Meter hohen „Pollerleuchten Roxy“, die an der Alster 20 Jahre lang zum Einsatz gekommen waren, leuchteten laut Hersteller übrigens in einem eingeschränkten Winkel auf den Boden, sodass Anwohner und Tiere nicht gestört wurden.
Behördenposse: Laut Koalitionsvertrag sollen Laufstrecken in Hamburg beleuchtet werden
Die strenge Haltung der Umweltbehörde irritiert, denn: Laut Koalitionsvertrag von 2022 soll der Sport in der Stadt gefördert werden, dazu gehört es auch, die Infrastruktur ganz im Sinne der Active City Strategie der zuständigen Innenbehörde für Läufer in den Bezirken bei Planungen zu berücksichtigen, ganz konkret steht im Vertrag: „Attraktivität und Nutzungsintensität weiterer Laufstrecken werden durch eine am Sporttreiben orientierte Ausstattung wie etwa einer Streckenbeleuchtung erhöht.“
„Wenn die Beleuchtung von Laufstrecken alternativlos ist und insektenverträglich gestaltet werden kann, stimmt die Umweltbehörde einer solchen Beleuchtung im Einzelfall zu. Beleuchtung in Grünanlagen muss aus ökologischen Gründen die Ausnahme darstellen, dies gilt auch für Laufstrecken in Grün- und Erholungsanlagen“, so eine Sprecherin der Umweltbehörde. Entsprechende Ausführungen seien im Senatsteil der Drucksache der Active City Strategie enthalten.
„Die Beleuchtung an der Außenalster war in der Vergangenheit unter Auflagen der speziellen Leuchten und der Kostenneutralität für die Stadt genehmigt worden.“